[Blogtour] Berlingtons Geisterwelt - Tag 6: Homosexualität im 19. Jahrhundert in England

[Blogtour] Berlingtons Geisterwelt - Tag 6: Homosexualität im 19. Jahrhundert in England
Hallo ihr Lieben!
Willkommen zum sechsten Tag der Blogtour "Berlingtons Geisterjäger - Anderswelt". Meine Rezension dazu findet ihr hier.Michéle hat Euch das Buch und die Autorin näher vorgestellt hat, bei Janaging es um die fünf Hauptfiguren, Juliane erzählte Euch etwas über Steampunk und gestern erklärte Euch Nadja was Gothic Horror ist.
Ich werde Euch heute etwas über "Homosexualität im 19. Jahrhundert in England" erzählen.
Seit dem Jahre 1533 gab es in England, geregelt durch den Buggery Act, auf Sodomie (gewöhnlich meinte man damit Analverkehr zwischen zwei Männern) die Todesstrafe. Die letzten zwei Engländer, die für Sodomie gehängt wurden, waren James Pratt und John Smith. Sie wurden am 27. November 1835 vor dem Newgate Gefängnis in London hingerichtet.
1885 wurde der Criminal Law Amendment Act (besser bekannt als: Labouchere Amendment)  verabschiedet. Der Artikel 11 dieses Gesetztes, stellte alle homosexuellen Handlung (gross indecency – grobe Unzucht) zwischen Männer (auch der Versuch dessen) unter Strafe. Das Strafmaß belief sich auf zwei Jahre Zuchthaus, zum Teil mit Zwangsarbeit.
Durch die Untersuchung eines Diebstahls entdeckte die Polizei 1889 ein Bordell für Männer in der Cleveland Street. Als Kunden wurden u. a.  Lord Arthur Somerset, den königlichen Stallmeister des Fürsten von Wales, genannt. Die Behörden ließen sich viel Zeit damit, diese Anschuldigungen zu überprüfen. Da viele Kunden aus der Oberschicht stammten und sexuelle Handlungen zu der Zeit zwischen Männer strafbar war, wurde es von höchster Ebene vertuscht. Allerdings gab es den Journalisten Ernest Parke, der darüber in seiner Zeitung The North London Press  berichtete. Am Ende förderte der Skandal die öffentliche Meinung, das männliche Homosexualität in den adligen Kreisen ein weit verbreitetes Laster sei und die unschuldigen Jugendlichen der unteren Bevölkerungschicht dadurch verdorben werden.
1895 kam es zu einen weiteren Skandal. Im Juli dieses Jahres strebte Oscar Wilde eine Verleumdungsklage gegen den Vater seines Freundes und Liebhabers Lord Alfred Douglas an, da dieser ihn als Sodomit betitelte. John Sholto Douglas, 9. Marquess of Queensberry, wurde freigesprochen und Wilde wurde vom Kläger zum Angeklagten, als heraus kam, dass er mit jungen Männern aus der Unterschicht sexuellen Umgang hatte, darunter auch männlichen Prostituierten. 
Wilde wurde verhaftet und wegen Unzucht angeklagt. Da sich die Jury aber nicht auf Freispruch oder Verurteilung einigen konnte, wurde er auf Kaution entlassen. In einem zweiten Verfahren wurde er zu zwei Jahren Zuchthaus mit schwerer Zwangarbeit verurteilt. Die zwei Jahre ruinierten Wildes Gesundheit. Nach seiner Entlassung am 19. Mai 1897 floh er nach Paris. Er betrat nie wieder britischen Boden und starb am 30. November 1900 in Paris.
Erst 1967 wurde der Criminal Law Amendment Act  aufgehoben. Fortan war Homosexualität zwischen Männern über 21 nicht mehr strafbar. Sofern sich die Handlungen auf dem privaten Bereich beschränkten. In Hotels z. Bsp. waren sie trotzdem noch strafbar.
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Zu gewinnen gibt es:
[Blogtour] Berlingtons Geisterwelt - Tag 6: Homosexualität im 19. Jahrhundert in England
Beantwortet mir folgende Frage:
Habt ihr schon mal ein Buch von Oscar Wilde gelesen?
Wenn nicht, welches könnt ihr Euch vorstellen mal zu lesen von ihm?
Ihr sammelt Lose für den Gewinn, indem ihr jeden Tag die Tagesfrage beantwortet.
Viel Glück. :)
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Teilnahmebedingungen
  • Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich. Falls Du unter 18 Jahre alt sein solltest, ist eine Teilnahme nur mit Erlaubnis des Erziehungs-/Sorgeberichtigten möglich.
  • Der Versand der Gewinne erfolgt nur innerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei der Rechtsweg hier ausgeschlossen ist. Für den Postversand wird keinerlei Haftung übernommen.
  • Eine Barauszahlung der Gewinne ist leider nicht möglich.
  • Als Teilnehmer erklärt man sich einverstanden, dass die Adresse an die Autorin/ an den Autor oder an den Verlag im Gewinnfall übersendet werden darf und man als Gewinner öffentlich genannt werden darf.
  • Jede teilnahmeberechtigte Person darf einmal pro Tag an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachbewerbungen durch verschiedene Vornamen, Nachnamen, Emailadressen oder einem Pseudonym sind unzulässig und werden bei der Auslosung ausgeschlossen. 
  • Das Gewinnspiel wird von CP - Ideenwelt organisiert.
  • Das Gewinnspiel wird von Facebook nicht unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook.
  • Sollte der Gewinner sich im Gewinnfall nach Bekanntgabe innerhalb von 7 Tagen nicht bei CP-Ideenwelt melden, rückt ein neuer Gewinner nach und man hat keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn. 
  • Das Gewinnspiel endet am 11.02.2016 um 23:59 Uhr.
Liebe Grüße, Sabrina

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