Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine
Meinung in Wort,
Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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