Bloggerfreiheit

Bloggerfreiheit

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Advertisements

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Christkind oder Weihnachtsmann an Weihnachten?
wallpaper-1019588
Tracking verhindern: Die wichtigsten Neuigkeiten und Tools für deine digitale Privatsphäre
wallpaper-1019588
Zwischen Ende und Weitergehen
wallpaper-1019588
Streetphotography in Colombo