Zeit für etwas Urheberrecht
Immer wieder tauchen Fragen auf, wann, wie und wo man Werke (Bilder, Zitate, usw.) anderer auf dem eigenen Blog verwenden darf.Gerade wenn man Bilder anderer in Blogposts einbindet (dazu zählen auch die Buchcover!), sollte man sich rechtlich absichern, um nicht eines Tages abgemahnt zu werden.
Ich musste mich nicht nur während meiner Ausbildung mit dem Urheberrecht beschäftigen sondern muss mich auch im beruflichen Umfeld laufend mit dieser Thematik auseinandersetzen. Das macht mich auf keinem Fall zur Rechtsexpertin (und schon gar nicht auf diesem Gebiet!), allerdings habe ich mir gedacht, hier einmal von den Basics rund um’s Urheberrecht zu schreiben, die dann jeder für sich - je nach Interesse und Bedarf- in den entsprechenden Gesetzestexten nachlesen kann.
Bitte beachtet hier auch den nationalen Hintergrund, denn als Österreicherin gehe ich natürlich von der österreichischen Rechtsgrundlage aus.
Und vor allem ist es auch wichtig, sich im Ernstfall unbedingt bei einem richtigen Experten zu abzusichern!
Worum geht’s überhaupt beim Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist nicht dazu da, um uns etwas zu verbieten, sondern es soll uns und unsere Werke (zB Blogposts) schützen. Daher, das Urheberrecht dient dem Schutz geistigen Eigentums. Ähnliche Rechte sind auch das Marken- , das Muster- und Patentrecht („Immaterialgüterrechte“).
Und trotzdem gibt es einen wesentlichen Unterschied zu diesen „kommerziellen“ Rechten, denn diese Rechte entstehen erst, wenn man sie anmeldet also registrieren lässt. Beim Urheberrecht läuft das anders.
Wann entsteht Urheberrecht?
Das Urheberrecht entsteht ganz automatisch sobald das Werk geschaffen wurde und erlischt auch automatisch wieder, und zwar exakt 70 Jahre nach dem Todestag des Werkschöpfers.
Was sind urheberrechtlich geschützte Werke?
Laut § 1 Abs. 1 UrhG handelt es sich bei Werken um eigentümliche geistige Schöpfungen aus den Bereichen Literatur, Tonkunst, bildenden Künsten und genauso Filme.
Natürlich ist nicht jedes Urlaubsfoto vom Sonnenuntergang am Strand als Werk zu verstehen, und nicht jeder getippte Satz ist urheberrechtlich geschützt. Da müssen eben die 2 Wörter „eigentümlich“ und „geistig“ vor der „Schöpfung“ sinnvollerweise stehen, damit man tatsächlich von einem Werk sprechen kann.
Damit aus einem geistigen Produkt ein Werk wird, muss dieses „Produkt“ eben Züge seines Schöpfers enthalten. Die eigene Note muss einfließen, man drückt dem Ganzen den eigenen Stempel drauf und es muss noch dazu originell sein: daher eine Wand mit gelber Farbe zu bestreichen, ist auch noch kein Werk, weil das sicher schon einige vor uns gemacht haben, sogar dann nicht, wenn wir das mit dem Gelbton an der Wand auf unsere ganz persönliche Weise anbringen. (—> weder eigentümlich, noch originell)
Daher: Man kann erst dann von einem Werk ausgehen, wenn es eigentümlich und originell ist. (Falls ihr mal einen Blogpost-Klau vor Gericht bringen wollt.)
Denn im Ernstfall entscheidet zumindest hier in Österreich der Oberste Gerichtshof darüber, ob diese beiden Eigenschaften wirklich zutreffen.
Urheberrechtsschutz - jetzt wird’s für die Blogger interessant
Zuerst einmal ist das Urheberrecht nicht ein einziges Recht an sich, sondern es ist ein breiter Fächer verschiedener Rechte: Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht, Vortrags- , Aufführungs- und Zurverfügungstellungsrecht.
Uns Blogger interessieren hier vor allem das Verbreitungs- und das Zurverfügungstellungsrecht, wenn wir zB fremde Bilder in unserem Blog einbauen. Denn wir verbreiten „Werke“, wenn wir sie öffentlich zur Schau stellen und gleichzeitig kann man sie in der Regel auch von unseren Blogs downloaden - hier stellen wir sie zur Verfügung.
Und damit wir das auch tatsächlich dürfen, muss uns der Urheber Werknutzungsrechte erteilen, daher, wir müssen ihn auch wirklich fragen und er muss damit ausdrücklich einverstanden sein.
Mit dem © ist es nicht getan! Denn das © bedeutet einfach nur „Copyright“ und ist eigentlich nichtsagend. Man zeigt damit einfach nur, bei wem das Verbreitungsrecht liegt, was uns Bloggern an und für sich nicht weiterhilft, weil dieses Recht eben nicht bei uns liegt.
Durch das © verweise ich zB immer nur auf die Bildquelle - daher, auf die Website, wo ich mir das Bild geholt habe.
Und natürlich beschneide ich damit nicht das Urheberrecht, denn ich verwende zB nur Cover, die vom Verlag ausdrücklich genehmigt wurden - und nein, der Verlag ist nicht natürlich NICHT der Urheber, denn Urheber des Covers ist in Wirklichkeit der Grafiker (damit hat auch der Autor nichts zutun) und der Verlag hat dafür Lizenzrechte erworben und darf dadurch das Cover (meistens in einem gewissen Rahmen) verbreiten. (Wobei diese Lizenzrechte auch nur für bestimmte Medien zB Print, Online, usw. gelten können, aber das würde jetzt zu weit führen.)
Warum das ganze Theater?
Nur weil man jemanden das Verbreitungsrecht an seinem Werk eingeräumt hat (meistens gegen eine finanzielle Entschädigung) heißt es nicht, dass es nun die ganze (Online-) Welt nutzen darf. Immerhin handelt es sich um geistiges Eigentum, das Züge seines Schöpfers enthält, da steckt Arbeit drin, man hat damit ev. ein bestimmtes Ziel vor Augen, usw. - und hier wird dem Urheber nicht nur das Recht auf eine finanzielle Entschädigung eingeräumt, sondern auch vor allem auf Selbstbestimmung - denn jeder darf auch über den Kontext entscheiden, in dem sein Bild/Werk in Erscheinung tritt.
Fazit
Für uns Blogger bedeutet das nun, dass man nicht einfach irgendwelche Bilder aus dem Netz verwenden darf. Man muss rausfinden, wer sie geschaffen hat bzw. wer derzeit die für uns interessanten Rechte daran besitzt und tatsächlich fragen, ob man sie verwenden darf (viele Verlage geben diese Antwort mit „JA“ im FAQ an)
Lösungsvorschläge
- Inhalte (zB via YouTube) einbetten und nicht down- & uploaden. Denn so liegen sie nicht am eigenen Server und man kann davon ausgehen, dass der Urheber der Verbreitung seiner Inhalte durch seinen Upload zugestimmt hat (Nur der Verbreitung! Nicht dem Download und der weiteren Nutzung/Bearbeitung!)
- Auf cc-Lizenzen zurückgreifen (Creative Commons)
- Lizenzen käuflich erwerben
- Einfach fragen, ob man das Bild in diesem Zusammenhang verwenden darf (und die Zustimmung speichern)
Bitte bedenkt, dass ich keine Rechtsexpertin bin, sondern mit diesem Post nur einige Grundlagen des Urheberrechts kurz aufgreifen möchte, weil ich mich während meiner Ausbildung damit auseinandergesetzt habe und im beruflichen Alltag immer wieder damit konfrontiert werde. Im Zweifelsfall sollte auf jeden Fall eine Fachfrau oder ein Fachmann zu Rate gezogen werden.
Diese Informationen habe ich den entsprechenden Gesetzestexten entnommen und die findet man HIER.
Und falls sich nun jemand fragt, warum bei manchen Bildern auf meinem Blog keine Quelle angegeben ist, handelt es sich dabei entweder um meine Bilder oder sie unterliegen einer Creative-Commons-Lizenz, die auf die Nennung des Urhebers ausdrücklich verzichtet.