Heute gibt es einen neuen Blogger 1x1 Post. Vor einiger Zeit habe ich ja bereits einen Post dazu veröffentlicht Wie melde ich als Blogger ein Gewerbe an. Dies macht man ja immer dann, wenn man beabsichtigt mit seinem Blog auch Kooperationen ein zu gehen also: Man hat Gewinnerzielungsabsichten. In diesem Rahmen ist es auch wichtig, dass man weiß, wie man als Blogger richtig eine Rechnung ausstellen kann.
Welche Angaben auf eine Rechnung gehören und angegeben werden müssen und was alles rund um das Thema Rechnung und Bezahlung beachtet werden muss, möchte ich heute anhand meiner Erfahrung mit euch teilen.
Hier ist nun die Frage, ob ihr die Vergütungen von Kooperationen über euer normales, privates Girokonto laufen lassen möchtet oder ob ihr hierfür ein separates Geschäfts-Girokonto eröffnen möchtet.
Umsatzsteuergesetz (UStG)§ 14Ausstellung von Rechnungen
Was auf eine Rechnung gehört ist:
- Name & Anschrift des Unternehmers und Leistungsempfängers
- Steuernummer bzw. Umsatzsteuernummer
- Ausstellungsdatum
- Rechnungsnummer (natürlich fortlaufend)
- Art und Menge des Produkts / der Dienstleistung
- Lieferzeitpunkt / Vereinnahmungszeitpunkt
- Steuersatz bzw. beim Kleinunternehmer der Hinweis:„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- Falls die Rechnung durch den Leistungsempfänger erstellt wurde, der Aufdruck „Gutschrift”
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