Wenn man mit seinem Blog Geld verdienen möchte, dann besteht eine Gewinnerzielungsabsicht und das wiederum bedeutet, dass Einnahmen angegeben und versteuert werden müssen. Ein Thema mit dem sich viele nicht so recht auseinander setzen wollen oder sich davor scheuen, aber letztlich muss man sich damit beschäftigen.
Wer mit seinem Blog Kooperationen mit Firmen eingeht und entweder Produkte gesponsert bekommt oder für einen Beitrag bzw eine Linkplatzierung bezahlt wird, muss dies im Rahmen eines Gewerbes anmelden. Das ist aber alles nur halb so schwer und kompliziert wie es auf den 1. Blick scheint. Um vielleicht einigen von euch den Einstieg in ein Gewerbe zu erleichtern, möchte ich heute meine Erfahrung mit euch teilen.
Ich bin kein hauptberuflicher Blogger, sondern betreibe dies als mein Hobby neben meinem Hauptberuf. Daher stützen sich meine Informationen, Tipps und Tricks auf das Bloggen als Nebengewerbe.
Für mich (Raum München) habe ich meine Informationen also wunderbar hier gefunden.
Man muss das Gewerbeanmeldungs-Formular ausfüllen und kann damit und mit seinem Personal- oder Reisepass zum entsprechenden Kreisverwaltungsreferat stapfen. Wenn ihr euch bei manchen Punkten auf dem Formular nicht sicher seit, dann fragt einfach die netten Damen & Herren beim Verwaltungsamt, die helfen sicherlich gerne weiter. Wichtige Punkte sind jedoch: „Wird die Tätigkeit vorerst im Nebengewerbe betrieben?“ Ja! und "Angemeldete Tätigkeit" - hier seit am besten so detailliert wir möglich. Ich habe angegeben: "Blogger - Internetdienstleistung" und habe dies noch etwas ausgeführt und erläutert. Viele andere Punkte müsst ihr zB auch gar nicht erst ausfüllen, da diese speziell für Personengesellschaften oder juristische Personen sind.
Als Kleinunternehmer muss man am Jahresende keine Bilanz abgeben. Die Buchhaltung würde in den meisten Fällen so aussehen, dass man Einnahmen und Ausgaben das Jahr über aufzeichnet (zB in einem Blogplaner vorab und danach als Eintrag via Excel Tabelle), sodass zum Jahresende eine Gewinn-/Verlustrechnung aufgestellt werden kann. Diese könnt ihr dann ganz einfach via ElsterOnline uploaden und somit abgeben. Es kann nicht schaden sich hier einmal die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung durch zu lesen.
Welche Erfahrungen habt ihr damit gesammelt ?
Solltet ihr noch (Steuer-)rechtliche Fragen haben, wendet euch am besten an einen Anwalt und/oder konsultiert einen Steuerberater. Diese Aufstellung habe ich anhand meiner eigenen Erfahrung zusammen geschrieben. Ich bin keine Juristin und Fehler sind daher nicht ausgeschlossen. Wer weitere/andere Infos hat, darf mich jedoch gerne Verbessern.