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Bilder- und Urheberrechte beim Bloggen
Das mit dem Bilder online stellen ist ja gar nicht so einfach. Denn: jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Wird dieses Recht gewährt, z. B. durch eine Zustimmung der abgebildeten Person, darf das Foto deshalb trotzdem nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Foto (z.B. Bericht des besuchten Events) verwendet werden. Kommt man drauf, dass einem ein Bild geklaut wurde und es ohne die eigene Zustimmung in einem Magazin erscheint, empfiehlt Ingird Gogl, einfach mal eine Rechnung an das Magazin zu stellen.

Auf jeden eurer Texte ist übrigens das Urheberrecht anzuwenden. Als Urheber bestimmt ihr, was mit euren Texten passiert. Es zählt dabei vor allem die sprachliche Gestaltung. Rezepte im Sinne von Inhaltsangaben fallen da eher nicht darunter. Wenn ihr allerdings den Text eigenwillig genug gestaltet, kann euch den keiner wegschnappen. Also gilt: g’scheit schreiben! Oder zumindest ausgefallen…



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