Stadtverwaltung Dresden erlässt faktisches Verbot eines öffentlichen Blockadetrainings +++ Bündnis "Nazifrei! Dresden stellt sich quei" beantragt Eilrechtsschutz beim VG Dresden +++
Für den 02. Februar hat das Bündnis „Nazifrei! Dresden stellt sich quer" ab 14 Uhr auf dem Dresdner Altmarkt eine Versammlung angemeldet. Auf der Veranstaltung mit dem Titel „Innenstadttraining" sollte es um die szenische Darstellung einer Menschenblockade gehen. Ziel und Zweck der Veranstaltung sollte es sein, mittels eben jener Darstellung in den Meinungsdiskurs mit der Öffentlichkeit über die Aktionsform Blockade und ihre Legitimität zu treten.
Heute, am 30.01. und somit nur drei Tage vor der Aktion, erging seitens der Stadt Dresden ein Auflagenbescheid für die von Frau Dr. Cornelia Ernst (MdEP, DIE LINKE) in unserem Namen angemeldete Veranstaltung. Dieser untersagt sowohl die szenische Darstellung, als auch jeglichen positiven Bezug zur Aktionsform Blockade und verunmöglicht somit die Durchführung in ihrer geplanten Form.
Dazu erklärt Silvio Lang, Sprecher „Nazifrei! Dresden stellt sich quer": „Die Stadt Dresden, vertreten durch die Versammlungsbehörde, zeigt erneut, dass sie in den letzten Jahren nichts hinzugelernt hat. Die Untersagung einer angemeldeten Versammlung, mit der in keinster Weise Rechte Dritter tangiert werden, verstößt fundamental gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und ist in unseren Augen durch nichts zu begründen." Das Bündnis hat in Absprache mit seinem Rechtsbeistand entschieden, einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Dresden zu stellen.
„Wir warten jetzt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden und werden uns dann nochmals mit unserem Rechtsbeistand beraten. Wir bauen weiterhin darauf, dass wir die Veranstaltung wie geplant werden durchführen und unserer Meinung Ausdruck verleihen können, dass Blockaden eine legitime und notwendige Form sind, auf Naziaufmärsche zu reagieren." so Lang abschließend.