Blitzer App – OLG Celle entscheidet über Verbot

Erstellt am 30. Dezember 2015 von Futurelook @futurelook

blickpixel / Pixabay

Immer noch verwenden viele Autofahrer eine so genannte Blitzer App, die vor Radarkontrollen warnt. Bisher wurde noch kein Urteil gefällt, ob diese Apps wirklich genutzt werden dürfen. Das Oberlandesgericht Celle hat nun eine Bußgeldbescheid auf Grund einer Blitzer App für rechtmäßig erklärt.

In der Straßenverkehrsordnung im Paragraph 23 Absatz 1b steht folgender Wortlaut: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Eigentlich sollte dieser Absatz Klarheit bringen, doch wie oft mit deutschen Gesetzen ist es aktuell genau das Gegenteil. Denn wenn jemand ein Navigationsgerät oder ein Smartphone mit Blitzer Funktion mit sich führt oder nutzt, nutzt laut diesem Gesetz eben NICHT ein Gerät, dass Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt, denn sowohl das Navi als auch das Smartphone erhalten diese Funktion erst durch ZUSÄTZLICHE Software.

Leider gibt es immer wieder Behörden, die bei Entdeckung solcher Geräte bei Fahrern durch die Polizei ein Bußgeld verhängen. So ist es nun einem Fahrer in Sachsen passiert und erhielt daher ein Bußgeldbescheid sowie einen Punkt in Flensburg.

Gegen diesen Bußgeldbescheid ist der Fahrer vorgegangen, doch musste leider eine Niederlage einstecken, da das Oberlandesgericht des Bußgeldbescheid für rechtmäßig erklärte (OLG Celle, Az. 2 Ss (OWi) 313/15, Beschluss vom 3. November 2015).

Es wird unserer Meinung nach also dringend Zeit, dass der Gesetzgeber nun bundesweit für eine Entscheidung sorgt, so dass nicht von Bundesland zu Bundesland andere Urteile gesprochen werden.

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