Meine Facebook-Freundin D. und ich, wir blicken nicht durch.
Wir streiten uns, weil das Landesarbeitsgericht Köln Arbeitgebern erlaubt, Arbeitnehmern das Tragen von Unterwäsche vorzuschreiben, und die Farbe auch. D. vermutet, Arbeitgeber dürften das Tragen zum Beispiel von BHs anordnen, damit sich die Dienstkleidung nicht so schnell abnutzt. Daraus folgert sie, blanke Brüste würden dem Textil schaden.
Ich glaube dagegen, dass blanke Brüste Brillen beschlagen und nicht gern gesehen sind, weil sie gerne gesehen sind. Aber ich bin nicht sicher, ob die Arbeitnehmer jetzt noch was über der Unterwäsche anziehen dürfen. Wenn sie das dürfen, wäre die Farbe der Unterwäsche ja wurscht.
D. Hält dagegen: Wenn sie keine Hosen oder Röcke tragen dürften, müssten sie auch keine Unterwäsche tragen, um die Hosen und Röcke nicht abzunutzen.
Das leuchtet mir ein. - Nein!
Das leuchtet mir nicht ein! Der Arbeitgeber will ja, dass seine Leute Unterwäsche tragen. Das wäre doch Quatsch, wenn sie was drüberzögen, dann sähe man ja nichts von ihr. Meiner Meinung nach ist das Unterwäschegebot ein Hosen- bzw. Rockverbot.
Meine Freundin meint aber partout, dass Arbeitnehmer, die nackt sind, nichts verstecken und auch nichts abnutzen. Sie interpretiert, wenn ich sie richtig verstehe, das Urteil dahingehend, dass vor allem nackte Arbeitnehmer gute Arbeitnehmer sind.
Wir sind halt keine Juristen. Wir finden das arg kompliziert. Sie ist verunsichert, sie will ja nichts falsch machen und kommt lieber mal nackt zur Arbeit.
Ich weiß noch nicht. Was soll ich tun? Komm' ich in fleischfarben oder in blank?