BKK Mobil Oil will Ärzte zu unzulässiger Werbung verpflichten

Heute berichtet der NDR, dass man dort einen Vertrag vorliegen hat, nach dem die BKK Mobil Oil, eine der größten deutschen Betriebskrankenkassen, Ärzte zu unzulässiger Werbung verpflichten soll. Die Ärzte sollen nicht nur positiv über die Kasse berichten („Negative Äußerungen“, heißt es wörtlich, „sind mit diesem Vertrag nicht vereinbar“) und bevorzugt Termine an Versicherte der BKK Mobil Oil vergeben, sondern auch Werbematerial der Kasse auslegen und zu bestimmten Tarifen raten.

Die Krankenkasse bestätigte die Werbe-Absicht auf Anfrage des NDR. Für die Behandlung der Patienten im Wahl-Tarif bekommen teilnehmende Ärzte bis zu 150 Euro pro Jahr pro Patient.

Die niedersächsische Ärztekammer hält das Vorgehen für unzulässig, denn die ärztliche Berufsordnung verbiete dem Arzt berufswidrige Werbung.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Werbung für Dritte in einer Arztpraxis unzulässig ist.

Eine Reihe von Ärzten sollen diesen Vertrag allerdings schon unterzeichnet haben.

Die Kasse selbst spricht von 1 Million Mitgliedern, die bei ihr versichert seien. Müsste die Kasse auch nur für 2% ihrer Versicherten vertragsgemäss Zahlungen an Ärzte leisten, bedeutet dies 3 Millionen Euro pro aus den Versichertenbeiträgen pro Jahr.

Hat ein Arzt, der sich auf diese vertragliche Absprache einlässt, auch nur 100 Patienten der BKK Mobil Oil, bedeutet dies wiederum Zusatzeinnahmen für ihn in Höhe von 15.000,00 Euro pro Jahr – ohne jedwede zusätzliche Kosten. Er befindet sich damit dann nur in einer mehr als dunklen rechtlichen Grauzone, was sein Standesrecht betrifft.

Quelle: „NDR 1 Niedersachsen“


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