Bitte keine Verklärung der Wehrpflicht

Von Jens Voeller
Die Wehrpflicht war schon in den 1990er Jahren, als ich meinen obligatorischen Grundwehrdienst bei der Bundesmarine ableistete, ein Anachronismus. Dabei habe ich den Wehrdienst nicht einmal zähneknirschend angetreten – es war eine Mischung aus Vorstellungen von Seefahrer-Romantik und politischer Überzeugung von der Notwendigkeit und Vorteilhaftigkeit einer Wehrpflichtigenarmee, die mich mit einigem Enthusiasmus „zum Bund“ gingen ließ.
Dieser idealistische Zahn wurde mir (und meinen Kameraden, soweit sie ihn besaßen) recht schnell gezogen. Nach ein paar Wochen war auch dem letzten klar, dass schon damals auch der Soldatenberuf in den meisten Verwendungsreihen ein Maß an Ausbildung und Spezialisierung erforderte, das man als Wehrpflichtiger nicht annähernd erreichen konnte. Der allgemein-militärische Teil unserer Ausbildung war zugunsten von Fach-Lehrgängen – ich war Funker, also im „Fernmeldebetriebsdienst“ – so stark zurechtgestutzt worden, dass wir Wehrpflichtigen in Kampfhandlungen nur als Kanonenfutter getaugt hätten (was uns von unseren resignierten Ausbildern auch ganz offen gesagt wurde). Berücksichtigt man zudem die von Wehrpflichtigen gebundenen Kapazitäten (Ausrüstung, Transport-Fahrzeuge, Führungs-Personal etc.) wäre der militärische Nutzen von Wehrpflichtigen in Kampfhandlungen vielerorts wohl negativ, die Wehrpflichtigen also nur „Ballast“ gewesen.
Die Behauptung, dass eine Berufsarmee die Gesellschaft teurer zu stehen komme als eine Wehrpflichtigenarmee, ist nur haltbar, wenn man die Opportunitätskosten der Wehrpflicht unterschlägt. Dazu gehören in jedem Fall die den Wehrpflichtigen aufgrund der um ein Jahr kürzeren Lebensarbeitszeit entgangenen Erwerbseinkommen (ein Schaden, der über die Steuerausfälle zumindest zum Teil letztlich auch dem Staat entsteht), sowie der ideelle Schaden durch die Aufschiebung der Verwirklichung von Lebensplanungen und das ertragene Arbeitsleid (einer Arbeit, die die meisten der Wehrpflichtigen ohne Zwang nicht würden machen wollen). Da der Großteil der (Opportunitäts-)Kosten der Wehrpflicht den Wehrpflichtigen aufgebürdet wird und diese durch das Sold nur minimal entschädigt werden, ist die Wehrpflicht auch ökonomisch ineffizient, da mit der (vermeintlich) billigen Arbeitskraft von Wehrpflichtigen verschwenderisch umgegangen wird und für die Armee kein wirtschaftlicher Anreiz zur organisatorischen Optimierung besteht.
Die militärische und ökonomische Ineffizienz der Wehrpflicht war schon damals so offensichtlich, dass seit Beginn des Trends zu „Out-of-Area“-Einsätzen immer schon nur Freiwillige für solche Einsätze außerhalb des Nato-Hoheitsgebietes herangezogen wurden. Bedingung für die Teilnahme an solchen Einsätzen war für Wehrpflichtige die Unterzeichnung einer Einwilligungserklärung sowie eine freiwillige Verlängerung des Wehrdienstes. Grundwehrdienstleistende blieben nicht nur von solchen Einsätzen, sondern gleich von ganzen Verwendungsreihen ausgeschlossen – dazu gehörten, zu meinem großen Bedauern, alle Verwendungsreihen an Bord eines Schiffes der Bundesmarine. Die Freiwilligen erhielten ein spezielles Training und bessere Ausrüstung, was zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Bundeswehr führte – die „Hauptverteidigungskräfte“ (die Holzklasse) hier, die „Krisenreaktionskräfte“ (die Luxusklasse) dort. Die Wehrpflichtigen in der Holzklasse konnten sich wenigstens damit trösten, dass sie, sobald die Grundausbildung erstmal geschafft war, ihren Wehrdienst „auf einer Arschbacke“ absitzen konnten – der Arbeitseinsatz war, wie gesagt, nicht gerade auf Effizienz gebürstet.
Neben diesen militärischen und wirtschaftlichen Erwägungen ist bei der Wehrpflicht aber immer auch nach ethischen und rechtlichen Grundsätzen zu fragen. Welches Recht hat eine Gesellschaft, ihre Bürger zum Dienst in einer Armee zu zwingen, der ihre Hauptaufgabe – die Landesverteidigung – vor über 20 Jahren im Wesentlichen abhanden gekommen ist und die sich nun aufgrund geostrategischer Erwägungen an Regimestürzen am anderen Ende der Welt beteiligt? Mit welchem Recht kann der Staat die Grundrechte eines jungen Menschen so beschneiden, wenn wir (um es in den Worten von Volker Pispers auszudrücken) nicht mehr nur uns beschützen oder auch nur das was uns gehört (unser Land), sondern das, was wir gerne hätten (Ressourcen)? Bei unserem neuen militärischen Paradigma fällt der Zwang zum Dienst an der Waffe eben in eine ganz andere ethische Kategorie.
Abschließen möchte ich noch ein paar Bemerkungen zum „Verankerungs-Argument“ machen, demzufolge die Wehrpflicht die Armee in der Gesellschaft verankert, dadurch die Demokratie stabilisiert und das Abgleiten in eine Diktatur verhindert und im konkreten Fall der Weimarer Republik auch verhindert hätte. Ich halte das für eine steile These, über die abschließend zu urteilen Historikern vorbehalten sein sollte. Meine Laien-Einschätzung dazu: die Weimarer Republik wurde nicht von einer Berufsarmee gestürzt, und sie wäre von einer Wehrpflichtigenarmee auch kaum gerettet worden. Der primäre Zusammenhang zwischen Regierungsform und Form der Armee ist meines Erachtens ein anderer: autoritäre Regime tun sich besonders leicht mit der Beschneidung von Grundrechten und haben eine besondere Vorliebe für die Wehrpflicht.
[Dieser Beitrag ist eine Antwort auf einen von Bronski im FRBlog veröffentlichten Leserbrief.]

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