Bistum Hildesheim: Schöne, leere Worte

Werner Holst, Personaldezernent des Bistums Hildesheim von 1984 bis 2006, war bekannt für seine „kla­ren und offe­nen Worte“ zum Thema „sexu­el­ler Missbrauch in der katho­li­schen Kirche“.

Seit den Enthüllungen des Missbrauchsskandals 2010 kön­nen Holsts Worte mit sei­nem Handeln ver­gli­chen wer­den. Der Vergleich fällt nicht schmei­chel­haft aus. 

von Matthias Krause

Werner Holst war von 1984 bis 2006 Hauptabteilungsleiter Personal/Seelsorge beim Bistum Hildesheim, fast 22 Jahre lang. 1993 erfuhr das Bistum von einem Missbrauch durch Peter R., dar­auf­hin wurde R. die Jugendarbeit ver­bo­ten. Allerdings wurde das Verbot in der Folge nicht ein­ge­hal­ten.

Mit die­sem Hintergrundwissen – das aller­dings erst im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 ans Licht kam – solle man noch ein­mal ein Interview lesen, dass Holst im Juli 2002 der bischöf­li­chen Pressestelle gab. Darin plä­dierte er „für ein deut­li­che­res Vorgehen bei sexu­el­lem Missbrauch durch Geistliche” und erklärte unter ande­rem:

Pressestelle: Denken Sie aus heu­ti­ger Sicht, dass in allen Fällen immer genug getan wurde?

Holst: Es wurde sicher zu wenig getan. Damals hät­ten wir sofort die Staatsanwaltschaft hin­zu­zie­hen müs­sen. Das haben wir nicht getan. Außerdem hät­ten wir den Täter in eine Therapie schi­cken müs­sen. Auch das unter­blieb lei­der. Wir haben uns zwar um die Opfer geküm­mert. Aber auch ich dachte damals, wenn man die Täter in ein Kloster bringt, wo sie Buße tun, sei das genug. Das war falsch.

Zu die­sem Zeitpunkt war Peter R. – neun Jahre, nach­dem das Bistum von sei­nem Missbrauch erfah­ren hatte – immer noch als Gemeindepfarrer mit Kindern und Jugendlichen tätig, die Auflage, nicht mehr mit Kindern zu arbei­ten, wurde nicht ein­ge­hal­ten. Weder hatte Holst die Staatsanwaltschaft hin­zu­ge­zo­gen, noch den Täter in eine Therapie geschickt.

Man kann es nicht anders for­mu­lie­ren: Holsts Einsicht war offen­bar nur vor­ge­spielt.

Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen

Später im Interview sagte Holst (Hervorhebungen im Text von mir.):

Pressestelle: Welche Strategie ver­folgt das Bistum Hildesheim heute in Fällen sexu­el­len Missbrauchs durch Priester?

Holst: Der Schutz des Opfers hat für uns den abso­lu­ten Vorrang! Wenn ein Verdacht besteht, lei­ten wir sofort eine Untersuchung ein. Das setzt natür­lich eine sorg­fäl­tige Recherche vor­aus, denn für den Angeschuldigten gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Steht die Schuld fest, muss sofort gehan­delt wer­den. Wir beste­hen dar­auf, dass sich der Täter selbst anzeigt oder eine Anzeige durch Dritte erfolgt. Der betrof­fene Priester muss sich den straf­recht­li­chen Konsequenzen sei­nes Verhaltens stel­len. Das wei­tere Vorgehen ist dann indi­vi­du­ell ver­schie­den. Unter Umständen macht der Betroffene außer­halb des Bistums eine Therapie. Parallel dazu hel­fen wir den Opfern und natür­lich auch deren Angehörigen. Außerdem muss die Gemeinde infor­miert wer­den. Wir möch­ten den Gemeindemitgliedern hel­fen, mit die­ser Nachricht fer­tig zu wer­den. Wenn ein auf­fäl­lig gewor­de­ner Geistlicher wie­der in den pries­ter­li­chen Dienst zurück kehrt, darf er auf kei­nen Fall mehr Kontakt zu Kindern haben. Aber selbst dann muss er in the­ra­peu­ti­scher Begleitung blei­ben. Dadurch ist eine gewisse Über­wa­chung gege­ben. Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen, das darf nicht sein.

Holst beschrieb hier genau das Gegenteil des­sen, wie er im Fall R. ver­fah­ren war: es erfolgte keine Anzeige, der Priester musste sich nicht den straf­recht­li­chen Konsequenzen sei­nes Verhaltens stel­len, er hat keine Therapie gemacht, die Gemeinden, in denen er spä­ter ein­ge­setzt wurde, waren nicht über die Thematik infor­miert. Und R. hatte wie­der Kontankt zu Minderjährigen.

War der Fall R. nur ein Ausrutscher? Keineswegs – als das Bistum im Jahr dar­auf erfuhr, dass der Celler Dechant Hermann S. (s.o.) 1995 ein Kind miss­braucht hatte, gab es eben­falls keine Anzeige (angeb­lich auf Wunsch der Eltern), aber auch (wäh­rend Holsts Amtszeit) offen­bar keine Therapie, die Gemeinde wurde wie­der nicht infor­miert, Auflagen wur­den offen­bar (wäh­rend Holsts Amtszeit) auch nicht gemacht.

Mehrere Medien breich­te­ten damals, dass Holst sich in dem Interview für ein gemein­sa­mes Vorgehen der deut­schen Bischöfe aus­ge­spro­chen hatte:

Pressestelle: Bislang haben die deut­schen Bistümer das Thema des sexu­el­len Missbrauchs durch ihre Priester jeweils bis­tums­in­tern gere­gelt. War das rich­tig?

Holst: Es ist sicher nötig, dass die deut­schen Bistümer eine gemein­same Strategie ent­wi­ckeln. Nur in einem grö­ße­ren Zusammenhang kön­nen wir die nötige Koordination und Transparenz errei­chen, um das Problem des sexu­el­len Missbrauchs offen­siv anzu­ge­hen.

Aber: Nachdem die deut­schen Bischöfe im September 2002 ihre „Leitlinien zum sexu­el­len Missbrauch” ver­ab­schie­det hat­ten, igno­rierte sie Holst (ent­ge­gen der Leitlinien wur­den R. und S. wei­ter „in Bereichen ein­ge­setzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung” brach­ten), und wäh­rend Holsts Amtszteit wur­den auch nie Ausführungsbestimmungen zu den Leitlinien erlas­sen.

Ebenfalls 2002 erschie­nen min­des­tens drei Interviews mit dem beken­nen­den Pädophilen Pfarrer Klaus J. (s.o.), auch für Fernsehaufnahmen stan­den Holst und J. zur Verfügung. Im September 2002 war Holst zu Gast in der Sendung „B. trifft”. Die bischöf­li­che Pressestelle mel­dete hierzu: „Domkapitular Werner Holst hat in den ver­gan­ge­nen Monaten bei ver­schie­de­nen Gelegenheiten sehr klar und offen zum Thema sexu­el­ler Missbrauch in der Kirche Stellung bezo­gen.”

„Große Lernbereitschaft“

Auch im Jahr 2004 – nach der Entpflichtung von Peter R. („aus gesund­heit­li­chen Gründen“), aber mit dem Wissen, dass Hermann S. trotz sei­nes Missbrauchs wei­ter in Celle als Dechant arbei­tete – stand Holst mit J. wie­der für Fernsehaufnahmen bereit. Die bischöf­li­che Pressestelle berich­tete, Holst habe gegen­über einem SWR-Fernsehteam eine „große Lernbereitschaft des Bistums in Bezug auf pädo­phile Seelsorger” betont. Die Pressestelle mel­dete wei­ter, das Bistum sei dem SWR in die­ser Frage als „als beson­ders offen” emp­foh­len wor­den. Klaus J. „beschei­nigte dem Bistum und sei­nen Verantwortlichen, in sei­nem Falle das Richtige getan zu haben.” – Man berück­sich­tige hier­bei, dass J. nach dem ein­schlä­gi­gen Vorfall als Kaplan wäh­rend der 1960er Jahre (s.o.) noch Jahrzehnte lang unge­hin­dert wei­ter mit Kindern tätig sein durfte, u.a. als Religionslehrer.

Erneut musste die Öffent­lich­keit glau­ben: Ein Bistum, das einen Pfarrer schon wegen dem Besitz von Kinderpornos beur­laubt, zur Therapie schickt und spä­ter nicht mehr mit Kindern ein­setzt, wird wohl erst recht kei­nen „rich­ti­gen” Kinderschänder ohne Auflagen wei­ter in einer Gemeinde belas­sen. Genaus das war aber zu die­sem Zeitpunkt in Celle bei Hermann S. der Fall.

„… gemäß der ver­bind­li­chen Leitlinien“

Die Leitlinien der Bischofskonferenz wur­den also igno­riert. Ein Jahr spä­ter wurde aller­dings bekannt, dass aus­ge­rech­net der Medienbeauftragte des Bistums, Monsignore Wolfgang F., zwan­zig Jahre zuvor einen Jugendlichen miss­braucht hatte. Der Therapeut des Opfers hatte sich an das Bistum gewandt. Hier ließ sich offen­bar nichts mehr ver­heim­li­chen. Die Tat war zwar inzwi­schen juris­tisch ver­jährt, das Bistum beur­laubte den Pfarrer den­noch – Monate, nach­dem der Therapeut sich an das Bistum gewandt hatte. Die bischöf­li­che Pressestelle mel­dete:

Domkapitular Werner Holst bedau­ert diese Entwicklung zutiefst. Nach dem, was vor­ge­fal­len sei, habe es gemäß der ver­bind­li­chen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz jedoch zur Entpflichtung und Beurlaubung keine Alternative gege­ben.

Diese Erklärung des bischöf­li­chen Personaldezernenten musste bei der Öffent­lich­keit natür­lich den Eindruck erwe­cken, das Bistum hielte sich akri­bisch an die“verbindlichen Leitlinien“.

Die WELT zitierte Domkapitular Holst mit den Worten „Sexueller Mißbrauch von Kindern gleicht einem Seelenmord.” Bistumssprecher Lukas erklärte: “Sollte der Pfarrer je wie­der in den pries­ter­li­chen Dienst zurück­keh­ren, würde er nur Aufgaben über­neh­men, bei der eine Wiederholungsgefahr aus­zu­schlie­ßen ist.”

Ab März 2007 wurde Monsignore F. dann wie­der ein­ge­setzt: als seel­sor­ger­li­cher Mitarbeiter in einem Pastoralverbund und als Krankenhausseelsorger – im Bistum Paderborn.

Dieser „Deal” mit dem Bistum Paderborn fiel aber schon nicht mehr in Holsts Zeit als Personalverantwortlicher. Ab dem 1. Oktober 2006 war dafür Heinz-Günter Bongartz zustän­dig.

Dieser Artikel wird fort­ge­setzt.

[Erstveröffentlichung: Skydaddy's Blog]


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