Werner Holst, Personaldezernent des Bistums Hildesheim von 1984 bis 2006, war bekannt für seine „klaren und offenen Worte“ zum Thema „sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche“.
Seit den Enthüllungen des Missbrauchsskandals 2010 können Holsts Worte mit seinem Handeln verglichen werden. Der Vergleich fällt nicht schmeichelhaft aus.
von Matthias Krause
Werner Holst war von 1984 bis 2006 Hauptabteilungsleiter Personal/Seelsorge beim Bistum Hildesheim, fast 22 Jahre lang. 1993 erfuhr das Bistum von einem Missbrauch durch Peter R., daraufhin wurde R. die Jugendarbeit verboten. Allerdings wurde das Verbot in der Folge nicht eingehalten.
Mit diesem Hintergrundwissen – das allerdings erst im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 ans Licht kam – solle man noch einmal ein Interview lesen, dass Holst im Juli 2002 der bischöflichen Pressestelle gab. Darin plädierte er „für ein deutlicheres Vorgehen bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche” und erklärte unter anderem:
Pressestelle: Denken Sie aus heutiger Sicht, dass in allen Fällen immer genug getan wurde?
Holst: Es wurde sicher zu wenig getan. Damals hätten wir sofort die Staatsanwaltschaft hinzuziehen müssen. Das haben wir nicht getan. Außerdem hätten wir den Täter in eine Therapie schicken müssen. Auch das unterblieb leider. Wir haben uns zwar um die Opfer gekümmert. Aber auch ich dachte damals, wenn man die Täter in ein Kloster bringt, wo sie Buße tun, sei das genug. Das war falsch.
Zu diesem Zeitpunkt war Peter R. – neun Jahre, nachdem das Bistum von seinem Missbrauch erfahren hatte – immer noch als Gemeindepfarrer mit Kindern und Jugendlichen tätig, die Auflage, nicht mehr mit Kindern zu arbeiten, wurde nicht eingehalten. Weder hatte Holst die Staatsanwaltschaft hinzugezogen, noch den Täter in eine Therapie geschickt.
Man kann es nicht anders formulieren: Holsts Einsicht war offenbar nur vorgespielt.
Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen
Später im Interview sagte Holst (Hervorhebungen im Text von mir.):
Pressestelle: Welche Strategie verfolgt das Bistum Hildesheim heute in Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester?
Holst: Der Schutz des Opfers hat für uns den absoluten Vorrang! Wenn ein Verdacht besteht, leiten wir sofort eine Untersuchung ein. Das setzt natürlich eine sorgfältige Recherche voraus, denn für den Angeschuldigten gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Steht die Schuld fest, muss sofort gehandelt werden. Wir bestehen darauf, dass sich der Täter selbst anzeigt oder eine Anzeige durch Dritte erfolgt. Der betroffene Priester muss sich den strafrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens stellen. Das weitere Vorgehen ist dann individuell verschieden. Unter Umständen macht der Betroffene außerhalb des Bistums eine Therapie. Parallel dazu helfen wir den Opfern und natürlich auch deren Angehörigen. Außerdem muss die Gemeinde informiert werden. Wir möchten den Gemeindemitgliedern helfen, mit dieser Nachricht fertig zu werden. Wenn ein auffällig gewordener Geistlicher wieder in den priesterlichen Dienst zurück kehrt, darf er auf keinen Fall mehr Kontakt zu Kindern haben. Aber selbst dann muss er in therapeutischer Begleitung bleiben. Dadurch ist eine gewisse Überwachung gegeben. Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen, das darf nicht sein.
Holst beschrieb hier genau das Gegenteil dessen, wie er im Fall R. verfahren war: es erfolgte keine Anzeige, der Priester musste sich nicht den strafrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens stellen, er hat keine Therapie gemacht, die Gemeinden, in denen er später eingesetzt wurde, waren nicht über die Thematik informiert. Und R. hatte wieder Kontankt zu Minderjährigen.
War der Fall R. nur ein Ausrutscher? Keineswegs – als das Bistum im Jahr darauf erfuhr, dass der Celler Dechant Hermann S. (s.o.) 1995 ein Kind missbraucht hatte, gab es ebenfalls keine Anzeige (angeblich auf Wunsch der Eltern), aber auch (während Holsts Amtszeit) offenbar keine Therapie, die Gemeinde wurde wieder nicht informiert, Auflagen wurden offenbar (während Holsts Amtszeit) auch nicht gemacht.
Mehrere Medien breichteten damals, dass Holst sich in dem Interview für ein gemeinsames Vorgehen der deutschen Bischöfe ausgesprochen hatte:
Pressestelle: Bislang haben die deutschen Bistümer das Thema des sexuellen Missbrauchs durch ihre Priester jeweils bistumsintern geregelt. War das richtig?
Holst: Es ist sicher nötig, dass die deutschen Bistümer eine gemeinsame Strategie entwickeln. Nur in einem größeren Zusammenhang können wir die nötige Koordination und Transparenz erreichen, um das Problem des sexuellen Missbrauchs offensiv anzugehen.
Aber: Nachdem die deutschen Bischöfe im September 2002 ihre „Leitlinien zum sexuellen Missbrauch” verabschiedet hatten, ignorierte sie Holst (entgegen der Leitlinien wurden R. und S. weiter „in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung” brachten), und während Holsts Amtszteit wurden auch nie Ausführungsbestimmungen zu den Leitlinien erlassen.
Ebenfalls 2002 erschienen mindestens drei Interviews mit dem bekennenden Pädophilen Pfarrer Klaus J. (s.o.), auch für Fernsehaufnahmen standen Holst und J. zur Verfügung. Im September 2002 war Holst zu Gast in der Sendung „B. trifft”. Die bischöfliche Pressestelle meldete hierzu: „Domkapitular Werner Holst hat in den vergangenen Monaten bei verschiedenen Gelegenheiten sehr klar und offen zum Thema sexueller Missbrauch in der Kirche Stellung bezogen.”
„Große Lernbereitschaft“
Auch im Jahr 2004 – nach der Entpflichtung von Peter R. („aus gesundheitlichen Gründen“), aber mit dem Wissen, dass Hermann S. trotz seines Missbrauchs weiter in Celle als Dechant arbeitete – stand Holst mit J. wieder für Fernsehaufnahmen bereit. Die bischöfliche Pressestelle berichtete, Holst habe gegenüber einem SWR-Fernsehteam eine „große Lernbereitschaft des Bistums in Bezug auf pädophile Seelsorger” betont. Die Pressestelle meldete weiter, das Bistum sei dem SWR in dieser Frage als „als besonders offen” empfohlen worden. Klaus J. „bescheinigte dem Bistum und seinen Verantwortlichen, in seinem Falle das Richtige getan zu haben.” – Man berücksichtige hierbei, dass J. nach dem einschlägigen Vorfall als Kaplan während der 1960er Jahre (s.o.) noch Jahrzehnte lang ungehindert weiter mit Kindern tätig sein durfte, u.a. als Religionslehrer.
Erneut musste die Öffentlichkeit glauben: Ein Bistum, das einen Pfarrer schon wegen dem Besitz von Kinderpornos beurlaubt, zur Therapie schickt und später nicht mehr mit Kindern einsetzt, wird wohl erst recht keinen „richtigen” Kinderschänder ohne Auflagen weiter in einer Gemeinde belassen. Genaus das war aber zu diesem Zeitpunkt in Celle bei Hermann S. der Fall.
„… gemäß der verbindlichen Leitlinien“
Die Leitlinien der Bischofskonferenz wurden also ignoriert. Ein Jahr später wurde allerdings bekannt, dass ausgerechnet der Medienbeauftragte des Bistums, Monsignore Wolfgang F., zwanzig Jahre zuvor einen Jugendlichen missbraucht hatte. Der Therapeut des Opfers hatte sich an das Bistum gewandt. Hier ließ sich offenbar nichts mehr verheimlichen. Die Tat war zwar inzwischen juristisch verjährt, das Bistum beurlaubte den Pfarrer dennoch – Monate, nachdem der Therapeut sich an das Bistum gewandt hatte. Die bischöfliche Pressestelle meldete:
Domkapitular Werner Holst bedauert diese Entwicklung zutiefst. Nach dem, was vorgefallen sei, habe es gemäß der verbindlichen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz jedoch zur Entpflichtung und Beurlaubung keine Alternative gegeben.
Diese Erklärung des bischöflichen Personaldezernenten musste bei der Öffentlichkeit natürlich den Eindruck erwecken, das Bistum hielte sich akribisch an die“verbindlichen Leitlinien“.
Die WELT zitierte Domkapitular Holst mit den Worten „Sexueller Mißbrauch von Kindern gleicht einem Seelenmord.” Bistumssprecher Lukas erklärte: “Sollte der Pfarrer je wieder in den priesterlichen Dienst zurückkehren, würde er nur Aufgaben übernehmen, bei der eine Wiederholungsgefahr auszuschließen ist.”
Ab März 2007 wurde Monsignore F. dann wieder eingesetzt: als seelsorgerlicher Mitarbeiter in einem Pastoralverbund und als Krankenhausseelsorger – im Bistum Paderborn.
Dieser „Deal” mit dem Bistum Paderborn fiel aber schon nicht mehr in Holsts Zeit als Personalverantwortlicher. Ab dem 1. Oktober 2006 war dafür Heinz-Günter Bongartz zuständig.
Dieser Artikel wird fortgesetzt.
[Erstveröffentlichung: Skydaddy's Blog]