Bisher eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz sind unzulässig!

Das Bundesverfassungsgericht (3. Kammer- Beschlüssen vom 25.06.2015, 1 BvR 20/15, 1 BvR 37/15, 1 BvR 555/15) entschied nun, dass die 3 gegen das Mindestlohngesetz eingereichten Verfassungsbeschwerden unzulässig sind.

Interessant ist vor allem das Verfahren ausländische Transportunternehmen (1 BvR 555/15) vor dem Bundesverfassungsgericht.

In diesem Verfahren hatten sich 14 ausländische Transportunternehmen gegen das Mindestlohngesetz gewandt, insbesondere wegen der Fragen der Zahlung des Mindestlohnes für ihre ausländischen Fahrer bei einer Durchfahrt durch Deutschland und entsprechender Dokumentationspflichten auf dem Bundesgebiet. Das Bundesverfassungsgericht meinte, dass hier die Klage nicht dem Grundsatz der Subsidiarität genügt, denn die (ausländischen) Unternehmen sind gehalten, sich zunächst an die Fachgerichte zu wenden. Erst nach Ausschöpfung des Rechtsweges wäre eine Klage zum Bundesverfassungsgericht möglich gewesen.

RA A. Martin



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