Im März 2015 wurden über 2.600 Gründungen von der Arbeitsagentur für Arbeit mit bis zu 18.280 Euro gefördert. Das sollte Motivation genug sein, um die Starthilfe für den Schritt in die Selbständigkeit zu beantragen. Auch als digitaler Nomade hast du gute Chancen.
Früher war der Gründungszuschuss als Überbrückungsgeld bekannt, mit dem vor allem Ich-AGs gefördert wurden. Unter einem neuen Namen gibt es die Förderung heute für angehende Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit oder einer Anstellung in die Selbständigkeit wagen möchten.
Als jemand, der online sein Geld verdient oder verdienen will, hast du sicher schon gemerkt, dass noch nicht alle Gesetze und Institutionen im digitalen Zeitalter angekommen sind. Versuche einfach mal beim Gewerbeamt ein Unternehmen als Blogger oder Affiliate Marketer anzumelden. Wenn dich die Sachbearbeiterin dann fragend anschaut, dann wirst du verstehen was ich meine.
Auch in anderen Bereichen wie Steuern oder Versicherungen gibt es viele unklare Regelungen und Grauzonen für alle, die keinen Katalogberuf ausüben oder keinen festen Wohnsitz haben. Was also tun, wenn deine geplante Selbständigkeit nicht so richtig in das Schema der Gründungsberater passen will?
Keine Angst, es ist nicht alles verloren. Auch mit weniger traditionellen Geschäftsmodellen hast du gute Chancen, den Gründungszuschuss von bis zu 18.280 Euro (ohne Kind bis zu 15.075 Euro) zu bekommen. Die Arbeitsagentur ist schließlich froh, wenn sie die Statistiken bereinigen können und dir kein Arbeitslosengeld auszahlen müssen.
Gehe also davon aus, dass die zuständigen Berater sich gerne von deinem Vorhaben überzeugen lassen wollen. Worauf es ankommt, ist die richtige Vorbereitung. Selbst habe ich den Gründungszuschuss nie beantragt, weshalb ich mir Tipps von drei Existenzgründerinnen geholt habe. Zuerst aber noch kurz zu den Formalitäten …
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Generell kann jeder die Förderung beantragen, der mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Dein zuständiger Arbeitsberater muss dir zudem bescheinigen, dass deine Erfolgsaussichten für einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt (also deinem gelernten Beruf) gering sind.
Sobald du dich arbeitslos gemeldet hast, kannst du dir den Antrag zum Existenzgründerzuschuss von deinem Berater aushändigen lassen und den Prozess starten.
Aber nicht nur als Arbeitsloser, sondern als auch Angestellter kannst du die Förderung beantragen. Sogar dann, wenn du selbst kündigst.
Wenn du gekündigt wirst oder der Arbeitsvertrag ausläuft, beantragst du Arbeitslosengeld I und kannst am ersten (oder besser am zweiten) Tag der Arbeitslosigkeit ein Gewerbe anmelden. Ganz wichtig ist es, dass das Gewerbe erst nach der Antragstellung angemeldet wird.
Etwas schwieriger wird es, wenn du selbst kündigst oder du dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigst. Dann droht dir eine 3-monatige Sperrzeit durch die Arbeitsagentur, in welcher du kein Arbeitslosengeld bekommst. Während dieser Zeit kannst du auch keinen Gründungszuschuss beantragen.
Solltest du dich bereits in dieser Situation befinden, dann nutze die Zeit, um deine Gründung und die Beantragung der Förderung vorzubereiten. Nach 3 Monaten kannst du den Antrag dann mit vollen Ansprüchen stellen. Im Einzelfall kann die Gründung inklusive Förderung (mit verzögerter Auszahlung) auch schon während der Sperrzeit möglich sein. Sprich darüber unbedingt zuerst mit deinem Berater.
Um einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu entgehen, kannst du versuchen, dich mit ihm auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen, um damit die Sperrzeit zu vermeiden. Wenn du nicht unkündbar warst, das Arbeitsverhältnis innerhalb der Kündigungsfrist sowieso zum gleichen Zeitpunkt beendet worden wäre und eine Abfindung vereinbart wird, dann kannst du von der Ausnahmeregelung nach §144 SGB I Gebrauch machen.
Einstiegsgeld bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Bist du arbeitslos gemeldet und beziehst Arbeitslosengeld I, dann kannst du den Gründungszuschuss sofort beantragen. Sobald dieser Anspruch abgelaufen ist und du Arbeitslosengeld II bekommst, dann hast du leider keine Chance mehr auf diese Förderung.
Was du aber dennoch beantragen kannst, ist das Einstiegsgeld. Diese Fördermittel haben zum Ziel, dich als Arbeitslosen wieder zu beschäftigen, wobei es sich auch um eine selbständige Tätigkeit handeln kann.
Das Einstiegsgeld wird zum Arbeitslosengeld II hinzugezahlt, jedoch auch damit verrechnet. Bedeutet im Klartext, dass du weniger Arbeitslosengeld bekommst, je mehr Einstiegsgeld dir gezahlt wird. Positiv ist allerdings, dass du dich weniger vom Arbeitslosengeld abhängig machst.
Genug Theorie. So sieht’s in der Praxis aus
Da mir selbst die Erfahrung mit der Beantragung des Gründungszuschusses fehlt, habe ich mir Hilfe gesucht. Simone, Stefanie und Carina haben die Förderung als Bloggerinnen und Online Unternehmerinnen beantragt und verraten dir, worauf es ankommt.
Der Businessplan von Simone drehte sich hauptsächlich um ihren Blog. Das Freelancen hat sie dabei gekonnt platziert: “Bis Dating Rocks richtig läuft, arbeite ich auch als Freelancer. Aber ich habe dem Arbeitsamt deutlich vermittelt, dass mir sehr geholfen wäre, wenn ich die Förderung bekäme, da ich dann mehr Zeit in mein Blog Business investieren könnte und schneller Erfolg hätte.”
Ihr Gewerbe hat Stefanie nicht als Blogging bezeichnet, sondern als “Online Marketing, Social Media Management, Betrieb von Webseiten” betitelt. Das Thema Digitale Nomaden hat sie nur ganz am Rande angesprochen, mit dem Argument, dass anstelle von Büro und Startkapital nur Laptop und Internet benötigt wird.
Carina hat sich 2013 mit einem Online-Business selbständig gemacht und ist zeitgleich ins Digitale Nomadentum gestartet. Sie zeigt auf Um 180 Grad, dass dieser Weg für Frauen weder kompliziert, noch unmöglich ist, solange sie ihr eigenes Potential erkennen und nutzen.
Letztendlich hat Carina den Gründungszuschuss nicht bekommen, da sie mit ihrem gelernten Beruf in der Pflege zu gut auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar war, kann aber dennoch (oder gerade deshalb) wertvolle Erfahrungen weitergeben. In einem Beitrag von Carina kannst du mehr zu den Hürden und Stolpersteinen bei der Beantragung lesen.
Wie bereite ich mich am besten auf den Antrag vor?
Wenn unsere drei Expertinnen in einer Sache übereinstimmen, dann darin, dass du ohne gute Vorbereitung kaum eine Chance auf den Zuschuss hast. Ich habe sie gefragt, wie du dich optimal vorbereiten kannst.
Worauf muss ich beim Businessplan achten?
Nach der Antragsstellung ist der Businessplan ausschlaggebend dafür, ob die Gründungszuschuss bewilligt wird. Daher sollte der Plan wasserdicht sein und im Zweifel ein Berater hinzugezogen werden.
Wie lange sollte ich für den ganzen Prozess einplanen?
Die gute Vorbereitung und ein wasserdichter Businessplan sind also Grundvoraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschuss. Doch wie lange solltest du vom Antrag bis zur Bewilligung einplanen?
Carina: Etwa vier Monate von der Arbeitslosmeldung (die ja die Grundvoraussetzung ist) bis zur Abgabe meines Antrages (mit viel Druck meinerseits) und dann etwa 2-3 Monate bis die Absage kam. Die Zusage dauert angeblich ebenso lang.
Würdest du anderen Online Unternehmern die Beantragung empfehlen?
Du musst also mit einem langwierigen Prozess rechnen, der gute 4 Monate dauern kann und eine aufwendige Vorbereitung benötigt. Würden unsere Existenzgründerinnen die Beantragung des Gründungszuschuss für Online Unternehmer aufgrund ihrer Erfahrung dennoch empfehlen?
Wow, diese Erfahrungsberichte mit den vielen Tipps waren doch super hilfreich, oder? Ich hoffe du kannst daraus die nötige Motivation und den ein oder anderen Hinweis mitnehmen, um deinen Gründungszuschuss bewilligt zu bekommen. Wenn dem so ist, dann schau doch mal bei Simone auf Dating Rocks, bei Stefanie auf Arbeiten Unterwegs und bei Carina auf Um 180 Grad vorbei, um Danke zu sagen.
Einen letzten Punkt möchte ich noch ansprechen, der für dich im Moment wahrscheinlich noch nicht so relevant ist, aber nach der Bewilligung des Gründungszuschuss ganz fett im Kalendar markiert werden solle …
Rechtzeitig den Gründungszuschuss verlängern
Der Gündungszuschuss wird grundsätzlich für 6 Monate gezahlt, kann aber darüber hinaus verlängert werden. Den Antrag kannst du 2 Monate vor Ablauf der Grundförderung stellen. Abholen kannst du dir den Antrag bei deinem Berater von der Arbeitsagentur.
Wird dem Antrag auf Weiterförderung stattgegeben, dann bekommst du für weitere 3 Monate jeweils 300 Euro, also insgesamt 2.700 Euro. Dienen soll dieser Zuschuss zur sozialen Absicherung in der Übergangszeit. Da die Förderung steuerfrei ist, wird sie für als Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung nicht herangezogen.
Sobald du den Gründungszuschuss bewilligst bekommst, solltest du dir also vier Monate nach der ersten Auszahlung ein Kreuz im Kalendar machen, um die Weiterförderung nicht zu verschenken.
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, dann schau dich mal bei dieser FAQ-Seite von Gruendungszuschuss.de um. Dort findest du auch qualifizierte Berater für individuelle Fragen und Coaching zur Gründung.
Hast du sonst noch offene Fragen an unsere Gründerinnen?
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