Biometrisches Verfahren via Facebook

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Biometrisches Verfahren via Facebook

Posted by :Joern Petersen On : 31. Oktober 2013 0

Category: Gesellschaft, Internet, Panorama

Tags:Facebook, Fahndung, Verkehrssünder

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Bei der Fahndung nach einem Verkehrssünder griff das Ordnungsamt Düsseldorf auf das Netzwerk Facebook zurück. Dort glaubte die Stadtverwaltung im Freundeskreis der Halterin die Sünderin entdeckt zu haben. Der Schuss ging nach hinten los!

Um Verkehrssünder ausfindig zu machen, gehen die Ordnungshüter heutzutage viele Wege. Facebook ist dabei ein sehr beliebtes Mittel, wie der neueste Fall aus Düsseldorf zeigt. Anfang des Jahres wurde ein Kleinwagen mit 111 in einer 80er Zone geblitzt. Das Ordnungsamt ermittelte recht zügig die Halterin, doch wer am Steuer saß, blieb unklar. Die Besitzerin verweigerte die Aussage!
Daraufhin begann auch online die Suche bei Facebook und die Ermittler wurden irgendwie fündig.  Auf der Seite des Sohnes der Halterin gab es neben Hunderten Freunden ein Foto einer 29-jährigen Frau, die zumindest dem Blitzerfoto ähnlich ausschaute. Aufgrund fehlender Alternativen schicke das Ordnungsamt der vermeintlichen Sünderin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 154 Euro und informierte über drei Punkte in Flensburg.

Die ermittelte Frau erklärte recht schnell, weder das Auto, noch die Besitzerin zu kennen. Sie gab zu Protokoll, am Tatabend anderorts gewesen zu sein. Trotzdem landete die Sache bei Gericht, wo die Amtsrichterin und ein Gutachter schon warteten und die Bilder verglichen. Ergebnis: Die Angeschuldigte ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gefahren. Der Nasenbogen ist ansteigender und die Symmetrie des Gesichtes passt auch nicht. Peinlich für die Stadt Düsseldorf ist dieser Fall, geisterte er durch alle Medien und  löste eine politische Debatte über Ermittlungen via Facebook aus.
Für die Richterin kommt es jedoch nicht darauf an. Der Vorwurf ist drei Monate nach dem Verkehrsverstoß verjährt,  die Kosten trägt die Staatskasse, sowie auch sämtliche Auslagen der Angeschuldigten.

Dieser Fall zeigt deutlich, welche Probleme die Datenmengen im Internet mit sich bringen. Dass die Ermittler der Ordnungsämter oder der Polizei darauf zurückgreifen, ist legitim! Zwar gab es politische Debatten um diese Methodik, doch muss jeder Bürger wissen, welche Daten er von sich öffentlich preisgibt. Öffentlich bedeutet, dass Jeder diese einsehen kann. Das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf sollte demnächst nur etwas genauer hinsehen!

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