Bilderverwendung bei Fotolia

Gebrauch von Bildern am Beispiel von Fotolia

Yoga

da ich selbst Bilder von Fotolia nutze, habe ich heute auf Fotolia recherchiert, wie die Bilder abmahnsicher für den Blog verwendet werden dürfen. Fotolia bietet lizenzfreie Fotos an, was zunächst verwirrend klingt, denn schließlich möchte ich die gekauften Fotos auch nutzen. Und für die Verwendung eines Fotos bedarf es immer eine Lizenz.

Lizenzfrei bedeutet Lizenzgebührenfrei. Solche Bilder dürfen in der Regel zeitlich unbegrenzt genutzt werden und unterliegen keinem individuellen Vertrag mit dem Fotografen.

Bei Fotolia gibt es zwei Lizenzen. Die Standard Lizenz reicht aus, wenn Bilder für Broschüren, Websites, Apps oder in Präsentationen verwendet werden. Werden Bilder für Produkte verwendet, die weiter verkauft werden sollen, ist eine erweiterte Lizenz notwendig.

Auf Flyern, in Werbeanzeigen und auf Plakaten ist eine Quellenangabe keine Pflicht. Bei Verwendung in redaktionellen impressumspflichtigen Umfeldern muss dagegen die Nennung der Quelle erfolgen.

Gemäß Fotolia ist eine Nennung in der Form “© Name bzw. Alias des Fotografen / Fotolia.com” im Impressum ausreichend. Es sei denn die Bilder werden in sozialen Netzwerken verwendet. Hier muss die Copyright-Information direkt im Bild erscheinen.

Beispiel:

Yoga

Doch wie ich gerade im Newsletter von e-recht24.de erfahren habe, kommt es leider immer wieder vor, dass einige Fotografen, die Ihre Bilder über Fotolia anbieten die Nennung der Fotografenquelle im Impressum als unzureichend ansehen. Sie lassen Fotolia Kunden kostenpflichtig abmahnen.

Ich dachte nur: „sauber“. Auch unser Blog enthält wenige Fotolia-Bilder, wo ich eben genau dieses Wochenende dazu nutzen wollte, das Impressum um die Fotografenquelle zu erweitern.

Im Newsletter heißt es hierzu: „ Dazu mahnt die Kanzlei Pixel.Law aktuell im Namen von Fotografen ab, die diese Kennzeichnung nicht direkt an den Bildern vornehmen. Die geforderten Kosten für Abmahnung und Lizenzschaden betragen ca. 1.250 Euro.

…Und noch ist offen, wie Gerichte entscheiden werden. „

Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten:

Entweder ich gehe das Risiko ein, und belasse es bei der Nennung im Impressum. Oder im Blog werden die genutzten Fotolia-Bilder um die fehlenden Angaben direkt im Bild ergänzt.

Ich habe mich nach dem Lesen der Lektüre entschlossen, die Nennung der Quelle direkt bei den Bildern zu belassen, auch wenn Bilder lediglich für die Verwendung des Blogs genutzt werden. Hierfür lassen sich bei Fotolia die Bilder als Direkt-Download auch für das soziale Netzwerk herunterladen. Die Bildquelle wird dann direkt unter dem Bild ausgegeben.

Fotolia

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Wie haltet Ihr es mit dem Copyright bei der Verwendung fremder Bilder auf Eurem Blog?
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