Bilder in Online-Pressemitteilungen: Kennzeichnungspflicht und Urheberrecht

© mipan - Fotolia.com

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Bilder sind ein wichtiger Bestandteil von Online-Pressemitteilungen, Social Media News oder Fachbeiträgen. Bei der Verwendung von Bildmaterial in Online-Pressemitteilungen oder Fachbeiträgen gelten besondere Bestimmungen, insbesondere dann, wenn sie auf Presseportalen und über Social Media verbreitet werden.

Lizenzfreie und lizenzierte Bilder im Internet
Durch das Internet ist die Beschaffung neuen Bildmaterials denkbar einfach geworden. Bilddatenbanken wie fotolia.com, pixelio.de oder istock.de bieten gleich eine ganze Auswahl verschiedenster Bilder, die mit einem Klick heruntergeladen werden können. Unter den angebotenen Bildern sind sowohl ‚lizenzfreie’ als auch ‚lizenzierte’ zu finden. Dabei besteht auch für ‚lizenzfreie’ Bilder eine Kennzeichnungspflicht. Grund hierfür ist das Urheberrecht, das die eigenen, schöpferischen Leistungen vor der unrechtmäßigen Verwendung durch Dritte schützt. Jedes Bild hat einen Urheber, der genannt werden muss, sobald es zum Beispiel in einer Online-Pressemitteilung oder einer Social Media News verwendet wird. Urheber von Bildern können Privatpersonen, Unternehmen, Bild-Agenturen oder Fotografen sein.

Fremdes Bildmaterial in Online-Pressemitteilungen und Co. immer kennzeichnen
Um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen und eine Strafe zu riskieren, sollte Bildmaterial, für das keine eigenen Lizenzrechte vorliegen, in Online-Texten immer deutlich gekennzeichnet sein. Zu einer vollständigen Bildquellen-Angabe gehören der Urheber und gegebenenfalls die Bild-Agentur oder eine Website, von der das betreffende Bild stammt. Die Bildquellenangabe sollte dabei wie folgt aufgebaut sein:

© [Alias oder Name des Fotografen] / [Name der Bildagentur, z. B. Fotolia.com]

Auch Social Media Dienste eignen sich für die Veröffentlichung von Online-Pressemitteilungen und Fachbeiträgen. Die Social Media bieten hierzu verschiedene Veröffentlichungsformate an. Kennzeichnungspflicht besteht dabei sowohl für Bilder in längeren Beiträgen in den ‚Notizen’ als auch für die kurzen Statusmeldungen auf der Pinnwand. Ist ein Online-Beitrag in den Social Media veröffentlicht, sollte der Text daher einen Urheberhinweis für alle integrierten Bilder enthalten.

5 Tipps für Bildquellenangaben in Online-Texten

  1. Einer eindeutigen Kennzeichnung sollte der Zusatz ‚Bild:’ ‚Bildquelle:’ oder ‚©’ vorangestellt sein. Beispiel: „Bild: Max Mustermann/pixelio.de“, „Bildquelle: Max Urheber/Musterwebsite.de“ oder „© Max Fotograf/Getty Images“
  2. In Online-Pressemitteilungen, Fachbeiträgen oder Social Media News sollte die Bildquellenangabe möglichst unterhalb des Fließtextes folgen.
  3. Bildagenturen liefern teilweise sehr ausführliche Verwendungs- und Lizenzbestimmungen. Vor der Verwendung von Bildern sollte immer sichergestellt sein, dass die jeweiligen Veröffentlichungen durch die Lizenzbestimmungen abgedeckt sind. Zur Absicherung sollten die Lizenzbestimmungen zu jedem einzelnen Bild archiviert werden. Die Lizenzbestimmungen sollten insbesondere eine Verbreitung der Bilder über Drittportale, wie Presseportale und Social Media Dienste umfassen.
  4. Bei der Verwendung von Markenlogos oder Produktbilder sollte immer eine schriftliche Freigabe des entsprechenden Unternehmens vorliegen.
  5. Bilder von Menschen unterliegen besonderen Rechten. Eine natürliche Person hat immer das Recht am eigenen Abbild, daher kann diese Person auch bestimmen, wofür ein Bild verwendet werden darf. Bei Personenfotos sollte daher stets eine Freigabe der abgebildeten Person beziehungsweise bei Bild-Agenturen eine Fotomodell-Freigabe (Model Release) vorliegen.

Eine sorgfältige Kennzeichnung des Bildmaterials in Online-Texten ist unbedingt erforderlich. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann kostenintensive Folgen haben, die von einer Abmahnung bis hin zu einer Nachforderung von Lizenzgebühren für die Dauer der Bildnutzung reichen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verstoß gegen das Urheberrecht wissentlich oder unwissentlich erfolgte. Auch eine fehlende oder unvollständige Bildquellenangabe kann kostenpflichtig abgemahnt werden, unabhängig davon, ob eine Lizenz vorliegt.

Das richtige Bildmotiv auswählen

Bilder werten Online-Pressemitteilungen, Fachbeiträge oder Social Media News optisch auf. Das eingefügte Bildmaterial kann den Inhalt des Textes visualisieren und das Leseinteresse verstärken. Aus diesem Grund sind Bilder ein unverzichtbares Stilelement für die Online-PR. Wichtig bei der Einbindung von Bildern in PR-Texte ist auch das richtige Motiv. Bilder sollten thematisch zum Thema des Textes passen, um effektiv Interessenten und Leser erreichen zu können.
Bilder in Online-Pressemitteilungen: Kennzeichnungspflicht und UrheberrechtErfahren Sie mehr zum Thema Verwendung und Auswahl von Bildern für Online-Pressemitteilungen hier im Online-PR 2.0 Blog.


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