Bild-Zeitung: Inverses Urheberrecht

bild-de-screenshot_adblockerWas sich alles mit deutschen Gesetzgebern und deutschen Gerichten machen lässt, hat schon so manchen gewundert. Ein irres Beispiel sind die aktuell unter Beschuss stehenden Werbeblocker, die die nervende Werbung für ihre Benutzer aus den Internetseiten ausblenden.

Online-Werbung grenzt an Körperverletzung

Eigentlich ja ein Segen für die geplagten Augen und noch mehr für das gequälte Hirn, die immer wieder von irgendeinem Wackelbildchen am Rand, von plötzlich aufpoppenden Fenstern oder gar lautem Sound vom Lesen der Inhalte abgehalten und in Richtung Werbung abgelenkt werden – die heute übliche Werbung grenzt ja schon an Körperverletzung.

Es kam, wie es im neoliberalen Spätkapitalismus kommen musste: Die Gerichte wurden angerufen und sprachen ihr Recht gegen das einfache Volk und für die Rechteinhaber. Diese Fälle (das machen inzwischen nämlich außer dem Revolverblatt auch andere Inhaltsanbieter) haben aber eine Besonderheit:

Das inverse Urheberrecht

Bisher belangten Rechteinhaber vor Gericht immer nur Menschen dafür, dass diese ihre Inhalte verbotenerweise konsumierten.

Bei den Werbeblockern werden die Menschen aber belangt, weil sie nicht bereit sind, Inhalte (nämlich die Werbung) erzwungenerweise zu konsumieren. So entsteht der Eindruck vom „inversen Urheberrecht“.

Gerichte auf der Seite der Rechteinhaber

Diese Werbeblocker wären ein Segen für den Benutzer – aber die Bild-Zeitung hat  im Streit gegen Werbeblocker inzwischen mehrere juristische Erfolge erzielt. Das Landgericht Hamburg hat seine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von Adblock Plus, die Kölner Eyeo GmbH, am 3. Dezember 2015 bestätigt.

Danach bleibt es Eyeo verboten, auf einem Adblock-Plus-Forum eine Anleitung zur Umgehung der Werbeblockersperre von Bild.de zu veröffentlichen…


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