Blut und Titten sind offenbar nicht alles, was es bei der Bild Zeitung gibt. Auch nervige Werbung gehört nach dem Willen des Springer-Verlags dazu.
Und die soll jeder Besucher der Seite sich anschauen – oder alternativ ein Bild-Online-Abo (auch nicht komplett werbefrei) kaufen.
Wer Werbung blockt, sieht keine Inhalte mehr
Wer sich mit Programmen wie dem Anzeigen-Blocker Adblock Plus die Werbung auf seinem eigenen Rechner herausfiltern lässt, wird von dem inhaltlichen Angebot der Blut- und Tittenzeitung ausgesperrt.
Wer erklärt, wie es geht, wird abgemahnt oder verklagt
Wer den Benutzern im Internet erklärt, wie man die nervige und unerwünschte Werbung ausfiltert, muss mit Abmahnungen oder Klagen rechnen.
Das passierte nicht nur Benutzern, die die Codes zum Aussperren der Bild-Werbung in Foren oder Blogs veröffentlicht haben, sondern auch einem Youtuber, der jetzt nach einer Abmahnung durch Bild.de ein Anleitungsvideo vom Netz genommen hat.
Die Begründung ist an einem Haar herbeigezogen
Die Begründung des Springer-Verlags vor Gericht mit Berufung auf Paragraf 95a des Urheberrechtsgesetzes ist im Grunde mehr ein schlechter Witz, den das Urteil des Landgerichts München gegen den Kläger so verworfen hat:
„Die Klägerin macht ihr Angebot weltweit ohne technische Beschränkungen öffentlich zugänglich und verzichtet auf jegliche Anmeldung, Registrierung oder Bezahlschranken. Die bloße Nutzung dieses Angebots mit der damit einhergehenden Vervielfältigung im Arbeitsspeicher ist daher – unabhängig von der anderslautenden Bitte der Klägerin auf ihren Webseiten – auch für Nutzer mit eingeschaltetem Werbeblocker als bestimmungsgemäße und erlaubte Nutzung anzusehen.“
Der Paragraf 95 hat uns schon die Privatkopie genommen
Mit diesem Paragrafen 95 des Urheberrechtes wurde allen Deutschen schon vor Jahren die bis dato erlaubte Privatkopie genommen, frei nach dem Motto:
„Natürlich darfst Du noch eine Privatkopie einer CD oder DVD machen. Aber wenn Du dazu etwa einen Kopierschutz umgehen musst, ist das strafbar.“
Jetzt muss dasselbe Stück Politikerdank für großzügige Parteispenden aus den Reihen der „Rechteverwerter“ auch noch dafür herhalten, zu verbieten, dass man unerwünschte Werbung vom Bildschirm des eigenen Computers fernhält – ein starkes Stück deutsches Recht, das in die Tonne gekloppt gehört.
Aber solange Stasi-Merkel und und der Dicke Siggi in Deutschland bestimmen, was Recht ist, haben die Interessen der einfachen Bürger vor denen der Konzerne und Parteispender zurückzustehen
Was kommt jetzt als nächstes?
Mit solchen Begründungen könnte man auch den Spam-Ordner von Outlook für unerwünschte Werbung verbieten.
Da Stasi-Merkel inzwischen ja auch die vom BGH und vom EuGH als grundrechtswidrig verbotene Vorratsdatenspeicherung gerade in Deutschland erneut als Gesetz verabschiedet hat, muss man jetzt vermutlich auch damit rechnen, dass es rechtswidrig wird, in der Pause einer Fußballübertragung im Fernsehen pinkeln zu gehen, weil man dann ja die Werbung verpasst, die die Übertragung finanzieren soll.
Obwohl ich ja aktuell in allen Medienkanälen lese, höre und sehe, wie die Finanzierung von Fußball wirklich funktioniert…