Nach diesem aktuellen Urteil verletzt ein Nutzer nicht seine Sorgfaltspflicht, wenn er ein vom Hersteller voreingestelltes individuelles WPA2-Passwort nicht ändert (Az. I ZR 220/15).
Nach diesem aktuellen Urteil verletzt ein Nutzer nicht seine Sorgfaltspflicht, wenn er ein vom Hersteller voreingestelltes individuelles WPA2-Passwort nicht ändert (Az. I ZR 220/15).