BGH-Urteil zur Störerhaftung

Von Klaus Ahrens

Betreiber von WLANs dürfen nicht für Sicherheitslücken der von ihren Providern bereitgetellten Router in Haftung genommen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern im Streit über ein illegales Filesharing entschieden.

Nach diesem aktuellen Urteil verletzt ein Nutzer nicht seine Sorgfaltspflicht, wenn er ein vom Hersteller voreingestelltes individuelles WPA2-Passwort nicht ändert (Az. I ZR 220/15).