BGH-Urteil zur Störerhaftung

wlanBetreiber von WLANs dürfen nicht für Sicherheitslücken der von ihren Providern bereitgetellten Router in Haftung genommen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern im Streit über ein illegales Filesharing entschieden.

Nach diesem aktuellen Urteil verletzt ein Nutzer nicht seine Sorgfaltspflicht, wenn er ein vom Hersteller voreingestelltes individuelles WPA2-Passwort nicht ändert (Az. I ZR 220/15).


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Heizdecke: Wärmezudecke oder Wärmeunterbett sicher auswählen
wallpaper-1019588
Elektroheizstrahler: Infrarotwärme für Terrasse, Balkon und Bad
wallpaper-1019588
[Comic] Batman – Gotham Nocturne [4]
wallpaper-1019588
Klimaanlage ohne Schlauch: Was wirklich kühlt und was nur pustet