Bezirksregierung Düsseldorf warnt vor Hausverlosungen im Internet

Pressemitteilung 011/2009 vom: 29.01.2009
Eine Verlosung von Häusern ist in Deutschland rechtswidrig. Die Bezirksregierung Düsseldorf, die landesweit für die Überwachung des Internets auf Glücksspiele zuständig ist, hat in einer Vielzahl von Fällen ordnungsrechtliche Verfahren gegen die Anbieter von Hausverlosungen im Internet eingeleitet. Angefacht durch einschlägige Presseberichte erfreut sich die Verlosung von Häusern im Internet zzt. großer Beliebtheit. Häuser, die nur unter Schwierigkeiten zu verkaufen sind, werden zunehmend über Losverfahren - in Teilen kombiniert mit Quizanteilen - an den Mann gebracht. Vorbilder sind Hausverlosungen in den USA oder auch in Österreich, wo dieser Markt heftig expandiert.
Dieses Verlosungs-Verfahren jedoch ist in Deutschland unter strafrechtlichen und ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht nur problematisch, sondern nach hiesiger Rechtslage schlicht rechtswidrig. Es handelt sich um Glücksspiele, die in dieser Ausgestaltung gegen den geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und in Ermangelung einer einschlägigen Erlaubnis von den zuständigen Behörden zu untersagen sind. Eine Erlaubnis, würde sie denn beantragt, könnte auch nicht erteilt werden, da auf der Basis des staatlichen Glücksspielmonopols das Glücksspiel ausschließlich von staatlichen Veranstaltern durchgeführt werden kann. Privaten ist dieses Betätigungsfeld aus Verbraucherschutzgesichtspunkten grundsätzlich verschlossen.
Aber selbst erlaubte Glücksspiele dürfen nicht über das Internet vermittelt oder veranstaltet werden - dieses Verbreitungsmedium schließt der Glücksspielstaatsvertrag prinzipiell für Glücksspiele nach dem Glücksspielstaatsvertrag aus.
Also ist Vorsicht geboten sowohl für die Anbieter als auch für die Teilnehmer von Hausverlosungen. Es wird konsequent von den zuständigen Aufsichtsbehörden untersagt und kann mit Zwangsgeldern bis zu 100.000,-- Euro durchgesetzt werden.

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