Bezahlter Bildungsurlaub für die Weiterbildung

Eine Weiterbildung ist in der heutigen Zeit sehr häufig eine Voraussetzung, wenn man sich in seinem Beruf in der Karriereleiter nach oben arbeiten möchte. Überraschend ist es daher, wenn Weiterbildungsteilnehmer die Möglichkeiten des Bildungsurlaubs in Deutschland noch nicht kennen und nutzen.

Was ist ein Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub ist natürlich kein Urlaub von der Bildung, sondern genau das Gegenteil. Diese Art von Urlaub dient der beruflichen oder politischen Weiterbildung eines Einzelnen oder einer ganzen Gruppe. Um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden wird er oft auch als Bildungsfreistellung betitelt.

Ein Bildungsurlaub ist per Gesetz ein geregelter Rechtsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber ihrem jeweiligen Arbeitgeber. In der Zeit der Freistellung wird der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber weiter bezahlt. In Anspruch genommen werden kann hierbei die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen, die der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen können.

Trotzdem nehmen nicht so viele Arbeitnehmer ihren Anspruch auf einen bezahlten Bildungsurlaub wahr.

Wie ist die Rechtsgrundlage in Deutschland

Im Jahr 1974 hat sich die Bundesrepublik Deutschland bereits völkerrechtlich dazu verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen.

Da Bildung in unserem Land unter die Zuständigkeit der Bundesländer fällt und der Bund keine Bildungshoheit hat, haben die Länder eigene Landesgesetze verabschiedeten. In den Bundesländern Bayern, Sachsen und Thüringen existieren derzeit keine Regelungen, wobei die Regierung in Thüringen im Jahr 2015 einen Gesetzentwurf verabschiedet hat.

In allen anderen Bundesländern wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen. Bei den meisten Bundesländern gehen diese Landesgesetze von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus.

Wie kann der Anspruch geltend gemacht werden?

Der Bildungsurlaub muss beim jeweiligen Arbeitnehmer beantragt werden, da dieser das Gehalt in diesem Zeitraum auch weiterhin bezahlen und auf die Arbeitskraft verzichten muss. Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme ist die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Bei der beruflichen Weiterbildung muss natürlich ein sinnvoller Bezug zur ausgeübten Tätigkeit vorliegen, so dass der Arbeitgeber etwas von dieser Weiterbildung seines Mitarbeiters hat. Die Prüfungsvorbereitung oder das Anfertigen von Abschlussarbeiten werden in der Regel nicht als Bildungsurlaub anerkannt.

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