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Weiterbildung aber bitte eigeninitiativ - fordern heute immer mehr Unternehmen von ihren Mitarbeitern. Was sie davon haben, lesen sie hier: Bereits in 12 von 16 Bundesländern bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern bezahlte Freistellungen an, wenn sie sich weiterbilden. Trotz dieser guten Quote machen nur rund 2 % der Arbeitnehmer davon Gebrauch. Dabei zahlt der Arbeitgeber das reguläre Gehalt weiter, während der Arbeitnehmer die Kosten für die Weiterbildung trägt. Und das wiederrum kann man unter Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigen.Hier lohnt das Weiterlesen:
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- Nur wenige Betriebe bieten Langzeitkonten für die…