Bewohner der “residencias” ohne COVID-19-Fall können Besuch empfangen

Die Bewohner der "residencias" ohne COVID-19-Fall können während der Phase 1 der Dekontaminierung einen maximal 20-minütigen Besuch erhalten, gemäss dem vom consellera de Asuntos Sociales y Deportes, Fina Santiago, genehmigten Beschluss.

Diese Resolution, die diesen Mittwoch (13.05.2020) in der BOIB veröffentlicht wird, regelt die Anweisungen für Besuche bei Sozialdiensten und betreutes Wohnen für ältere Menschen in einer Situation der Abhängigkeit, Behinderung oder Diagnose der psychischen Gesundheit während der durch das COVID-19 verursachten Alarmperiode, hat die regionale Abteilung in einer Erklärung detailliert beschrieben.

Bewohner “residencias” ohne COVID-19-Fall können Besuch empfangen

Seit dem 16. März gibt es im Rahmen der besonderen Schutzmaßnahmen für diese Gruppe eine absolute Beschränkung der Besuche in öffentlichen und privaten Altenheimen.

Nachdem die Verringerung der Verbreitung und Ausbreitung von COVID-19 festgestellt und die Phase 1 der Dekonfinierung auf den Balearen eingeleitet wurde, ist das Ministerium der Ansicht, dass einige Beschränkungen gelockert werden sollten.

Die Resolution legt fest, dass in Ausnahmefällen und im Zusammenhang mit der Begleitung am Lebensende die Leiter der Zentren auf Antrag bei der zuständigen Behörde Besuche in Zentren mit aktiven Fällen von COVID-19 und die Anzahl der als angemessen erachteten Besuche genehmigen können.

Vor allen Besuchen sollten die Besucher gefragt werden, ob sie Symptome haben, die mit COVID-19 vereinbar sind, und wenn sie Symptome haben, sollte ihnen der Zutritt verboten werden. Darüber hinaus sollte die Temperatur der Person, die das Zentrum besuchen möchte, gemessen werden. Es wird empfohlen, dies mit einem Laserthermometer zu tun, um Kontakt zu vermeiden. Wenn die Person eine Körpertemperatur von 37,5ºC oder höher hat, wird ihr die Einreise verweigert.

Die Residenzen werden eine strenge Kontrolle der Besuche beibehalten, mit dem Ziel, die Weiterverfolgung der Kontakte im Falle einer möglichen COVID-19-Infektion zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Kontrolle der Besuche muss den Vor- und Nachnamen und den Ausweis des Besuchers sowie den Vor- und Nachnamen, den Ausweis und die Kontakttelefonnummern des Besuchers enthalten.

Die Zentren müssen sowohl die Bewohner als auch die Besucher über die Sicherheitsmaßnahmen informieren: Abstand zwischen den Personen 2 Meter, Händewaschen und Verwendung einer Maske mit geeigneter Technik, um einen sicheren Besuch zu gewährleisten.

Eine weitere Richtlinie besagt, dass Besuchern das von der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit empfohlene Schutzmaterial zur Verfügung gestellt werden sollte.

Alle Besuche sollten vom Personal des Zentrums beaufsichtigt werden und nach Möglichkeit in großen, gut belüfteten Räumen durchgeführt werden, die über einen Bereich zum Händereinigen und einen Eimer mit Deckel und Pedal zum Ablegen der Sicherheitsausrüstung nach dem Besuch verfügen.

Der Besuch von Bewohnerzimmern ist nur in Ausnahmesituationen aufgrund von Gesundheitsproblemen oder ärztlicher Verschreibung gestattet. Wenn Besuche im Raum gemacht werden, müssen unbedingt die gleichen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Der Bereich Soziales hat darauf hingewiesen, dass diese Anweisungen allgemeiner Natur für alle Zentren und Dienste sind, solange die Inselräte keine eigenen Richtlinien erlassen.


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