Bewerben als Behinderter

Von Winnerscoolblog

Die große Preisfrage bei der Bewerbung für ein Praktikum, Volontariat, Training oder gleich für eine Stelle ist die, ob der Bewerber eine etwaige Behinderung angeben soll. Fakt ist, das Zusehrrausstellen oder vielleicht alleine schon das Erwähnen können Killerargumente sein. Andererseits verschweigen kann man es auch nicht. Spätestens bei der Vorstellung ist es klar.

Ist die Behinderung nicht offensichtlich oder behindert sie die Arbeit nicht oder unwesentlich, kann der/die Bewerberin das erst einmal weglassen, und zwar im Anschreiben und im Lebenslauf. Im Vorstellungsgespräch wiederum sollte er/sie das erwähnen, um klare Verhältnisse geschaffen zu haben. Aber bitte ohne Leid und Lebenserschwernis zu ermitteln, denn das mögen die Personalleute auch nicht. Wir wissen, das Leitbild der Volldynamiker verträgt sich nicht mit Handicaps. Verschweigen kann später zu rechtlichen Problemen führen, falls es zu Streitigkeiten kommt. Auch Kündigung ist zulässig.

Gibt es sichtbare Anzeichen und ist die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt oder muss sie verteidigt werden, ist es ratsam, bereits im Vorfeld dezent oder klar (bei stärkerer Behinderung) darauf hinzuweisen, aber die Anreise zur Vorstellung nicht in Frage zu stellen. Als hilfreich hat sich hier die Formulierung erwiesen, dass die Nachteile durch die Beeinträchtigung(en) durch besondere Leistungsfähigkeit in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Gar nicht drauf hinzuweisen führt eher zu unangenehmen Fragen. Daher gilt, den Wind aus den Segeln nehmen und klarstellen.

Je mehr die Arbeitgeber sozial denken, das auch kundtun und pflegen, Qualifikationen vorrangig betrachten, desto größer ist auch die Chance, den Job zu bekommen. Wichtig bleibt, dass der Kandidat den Anforderungen gewachsen sein muss. Übrig bleibt ein ordentliche Portion Glück…