Und so kommt es immer wieder vor, selbst gegen besseres Wissen, daß die Betroffenen faule (unvernünftige) Kompromisse eingehen und dabei sich und andere verantwortungslos schädigen.
Wie gesagt, jeder Betrüger benötigt für seinen Betrug einen Betrogenen. Den Betrüger effektiv bekämpfen zu wollen, bedeutet in einer zukünftigen Gesellschaft auch, gleichermaßen den Betrugsanteil der Betrogenen zu bekämpfen bzw. in die Betrachtungsweise mit einzubeziehen.
Aber nun zum Gastartikel:
Das Gesetz der großen Zahl sorgt dafür, dass im Internet selbst die dämlichsten Betrugsideen eine realistische Chance haben können. Rechtsanwalt Christian Solmecke liefert im Blog seiner Kanzlei ein schönes Beispiel für diese Behauptung.
Bei dieser Masche, für die der Jurist schon zwei Beispiele anführen kann, werden registrierte YouTube-Benutzer mit einer persönlichen Nachricht kontaktiert. In den Schreiben, die im Stile einer Abmahnung verfasst sind, wird den Empfängern der Vorwurf gemacht, nicht näher spezifizierte Urheberrechte verletzt zu haben. Als geschädigte Partei wird der Name irgend eines Labels genannt und auch ansonsten erwecken die zitierten Schreiben den Eindruck einer gewissen Beliebigkeit.
Nur in einer Hinsicht sind die Botschaften klar: Um die Angelegenheit schnell und sauber aus der Welt zu schaffen, sollen die Angeschriebenen unter Nutzung einer "an jeder Tankstelle erhältlichen" Paysafecard Beträge zwischen 25 und 50 Euro an die jeweils angebene Mail-Adresse zahlen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein derart Abgemahnter auf den Trick hereinfällt, mag gering sein. Doch bei einer genügend großen Zahl von Empfängern könnte sich auch diese Masche durchaus lohnen. Zumal es bei Betrügereien wie diesen unwahrscheinlich ist, von einem der Opfer angezeigt zu werden. Selbst dann, wenn der Betrug nachträglich erkannt wird, lässt die Scham den Betrogenen weiter schweigen. Außerdem sind die geforderten Beträge klein genug, um sie als Lehrgeld abhaken zu können.
Links: Solmecke PostingQuelle: intern. de