In einer Abmahnung geäußerte Rechtsauffassungen können nach Ansicht des Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 08. Oktober 2013, Az. 57 C 6993/13) Tatsachen im Sinne des § 263 StGB darstellen, wenn nicht deutlich gemacht wird, dass die Auffassungen „nicht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung“ stehen. Gemäß § 263 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer read more »