Betriebswirt Hotel und Gaststättengewerbe

Von Chriselmshorn @fachwirtblog

Die Betriebswirte im Hotel- und Gaststättengewerbe übernehmen Aufgaben bei der Planung, Steuerung und Kontrolle der einzelnen Unternehmensabläufe. Sie sind auch teilweise mit der ökonomischen Leitung der Betriebe betraut und assistieren in größeren Unternehmen der Geschäftsleitung.

Die Weiterbildung zum Betriebswirt im Hotel- und Gaststättengewerbe eignet sich für Mitarbeiter in Gastronomiebetrieben, die qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben übernehmen und damit den Grundstein für die Karriere legen wollen.

Aufgaben Betriebswirt Hotel und Gaststättengewerbe im Detail

  • Organisation und Planung im Hotel- und Gaststättengewerbe
    – Erledigung der Korrespondenz
    – Durchführen von Reservierungen
    – Empfang von Gästen und Besuchern sowie die Betreuung während des Aufenthaltes
    – Vermarktung und Verkauf der Dienstleistungen des Hotels
    – Planung, Organisation und Durchführung von Banketten und Sonderveranstaltungen
    – Sicherstellung von Hygiene und Reinigung, Anweisung, Anleiten und Überwachen von Reinigungspersonal
    – Erstellen von Dienst- und Organisationsplänen
    – Einkauf, Verhandlung mit Lieferanten
    – Mitwirkung an der Ausbildung der Auszubildenden, ggf. Einweisung neuer Mitarbeiter
    – Ggf. Tätigkeit im operativen Bereich wie zum Beispiel Rezeption oder Küche
  • Finanzbuchhaltung
    – Leiten und Überwachen im Rechnungswesen, Verwaltung und Abrechnung der Kasse
    – Buchen von Geschäftsvorgängen, Führen von Buchungskonten
    – Planen und Erstellen von Budgets
    – Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
    – Kosten- und Leistungsrechnung, Rentabilitätsrechnung durchführen
    – Bearbeitung und Überwachen von Zahlungsvorgängen
    – Kalkulation von Preisen
    – Ermittlung des Waren- und Materialbedarfs
    – Planung und Durchführung von Inventuren
    – Warenannahme und Warenkontrolle
    – Verkaufs- und Erlöskontrollen

Zugangsvoraussetzungen

© MH – Fotolia.com

Um nach der Weiterbildung zum Betriebswirt Hotel und Gaststättengewerbe zur Prüfung vor der zuständigen Kammer zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit anschließend einjähriger Berufspraxis
  • oder der erfolgreiche Abschluss einer Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstandard mit einer einschlägigen Berufspraxis von 5 Jahren

Inhalte der Weiterbildung zum Betriebswirt Hotel und Gaststättengewerbe

  • Allgemeinbildender Teil
    – Deutsch / Kommunikation
    – Sozialkunde
    – Fremdsprache
    – Mathematik
  • fachübergreifender Teil
    – Betriebswirtschaft
    – Volkswirtschaft
    – betriebliches Rechnungswesen
    – Recht und Steuerwesen
    – Datenverarbeitung
  • fachbezogener Teil
    – Technologie des Hotel- und Gaststättengewerbes
    – Hotel- und Gaststättenorganisation
    – Hotelmarketing
    – Fremdenverkehrslehre
    – Personalwirtschaft
  • Zusatzlehrgänge
    – traditionelles Gastgewerbe
    – Systemgastronomie
    – Catering- Management
    – Tagungs- und Touristikmanagement

Dauer und Kosten

Die Weiterbildung zum Betriebswirt Hotel und Gaststättengewerbe kann in Vollzeit und Teilzeit absolviert werden. Auch als Fernstudium ist die Weiterbildung möglich. Je nach Anbieter und Ausbildungsform erstreckt sich die Weiterbildung zwischen einem und vier Jahren. Die Weiterbildung wird an einigen Berufsakademien, privaten Bildungsanbietern und Fernhochschulen angeboten. Die Kosten erfragen Sie bitte direkt dort.

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