Betriebsrenten sind mittlerweile auch in mittelständischen Unternehmen beliebte steuerlich begünstigte Gehaltsbestandteile und stellen im Alter eine erfreuliche Aufstockung der gesetzlichen Rente dar. Doch sie werden in der Regel an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, etwa die Betriebszugehörigkeit. Diese Regelungen, so befand das Bundesarbeitsgericht, stellen keine unzulässige Benachteiligung dar. So stellt die Klausel in der Versorgungsordnung, wonach ein Arbeitnehmer mindestens 15 Jahre im Unternehmen gewesen sein muss, um bei Erreichen der Regelaltersgrenze in den Genuss der Betriebsrente zu kommen, keine Diskriminierung aufgrund Alter oder Geschlecht dar (BAG, Az.: 3 AZR 100/11).