Betriebsbedingte Kündigung in der Elternzeit.

Eine betriebsbedingte Kündigung während der Elternzeit einer Arbeitnehmerin kann selbst beim Wegfall des Arbeitsplatzes/ Beschäftigungsmöglichkeit unwirksam sein, so dass LAG Niedersachsen 14.10.15, 16 Sa 281/15.

Das Landesarbeitsgericht führt dazu aus, dass auch wenn im Kündigungszeitpunkt die Beschäftigungsmöglichkeit weggefallen ist, kann eine betriebsbedingte Kündigung gegenüber einer sich in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin im Rahmen der Interessenabwägung sozial ungerechtfertigt sein und zwar vor allem dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich bis zum Ende der Elternzeit eine neue Beschäftigungsmöglichkeit ergeben könnte.

Rechtsanwalt Andreas Martin



wallpaper-1019588
Dekin no Mogura: Manga-Reihe erhält eine Anime-Adaption + Promo-Video
wallpaper-1019588
Bocchi the Rock!: Musik-Reihe erscheint bei Dokico
wallpaper-1019588
Panini Manga stellt die letzten Lizenzen für Frühjahr 2025 vor
wallpaper-1019588
Rakuen Tsuiho – Trailer und Visual zum Sequel-Film veröffentlicht