Besteuerung der Kfz Selbstbeteiligung geplant

Das Bundesministerium plant die Besteuerung der Kfz Selbstbeteiligung. Ende Mai wurde der Gesetzentwurf veröffentlicht. Ob der Bundestag und Bundesrat ihre Zustimmung dafür erteilen bleibt jedoch offen. Doch was bedeutet das genau für die Versicherten?

Mit einer Selbstbeteiligung in der Kfz Versicherung erzielt man eine Ersparnis der Versicherungsprämie. Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung werden gerne Selstbeteiligungen in Höhe zwischen € 150 und € 500 vereinbart.

Im Schadenfall trägt der Kunde dann den vereinbarten Selbstbehalt.

Doch mit dem sparen könnte es bald vorbei sein. Falls es zur Besteuerung der Kfz Selbstbeteiligung kommt, wird im Schadenfall der Selbstbehalt zusätzlich versteuert. Der eigentliche Sinn und Zweck einer Selbstbeteiligung wird dann hinfällig. Die Begründung, die Selbstbeteiligung ist als Leistung an den Versicherer zu sehen.

Versicherungen kritisieren bereits dieses Vorhaben. Rüdiger Auras, Geschäftsführer des Deutschen Versicherungs-Schutzverbands lehnt die Besteuerung strikt ab. Gegen der Financial Times Deutschland erklärt er, die Eigenbeteiligung ist ein Instrument der Schadenminderung. Doch diese Regelung konterkariere das. Zudem stehe der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zu den Steuereinnahmen.

Der Kunde müsste bei einem Versicherungsschaden mit Selbstbehalt die Besteuerung dem Versicherer zahlen, die das Geld an die Steuerbehörden weiter reichen. Bei einem großen Unternehmen könnten Tausende Kleinschäden pro Jahr anfallen. Außerdem sind die Schäden nicht immer schnell geklärt, so Rüdiger Auras.

Wir bleiben gespannt. Bis November muss der Bundesrat und Bundestag dem Gesetz zustimmen.

Ihr VB24 Team


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