Beschneidung ist nun deutsches Recht

Das „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei der Beschneidung des männ­li­chen Kindes“ vom 20.12.2012 ist nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in der zu Bonn am 27.12.2012 aus­ge­ge­be­nen Nr. 61 / 2012 des Bundesgesetzblattes – Teil I – (auf S. 2749/2750) ver­kün­det wor­den. Es ist damit am 28.12.2012, dem Tag nach sei­ner Verkündung, in Kraft getre­ten und somit bereits gel­ten­des Bundesrecht.

W.O.


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