Jüdisches und muslimisches Leben "müsse weiterhin in Deutschland möglich sein", hieß es, dies sei aber nur vorhautlos möglich. Die Linke zeigte ihren tiefsitzenden Hass auf alles Religiöse durch stures Beharren darauf, dass sie sich "übergangen" fühle. Die Grünen kritisieren ein "Hauruckverfahren" und stimmten zu.
Es gehe hier um Gleichberechtigtung, hieß es bei den Initiatoren. Die Beschneidung männlicher Kleinkinder sei "nicht vergleichbar mit nachhaltig schädlichen und sittenwidrigen Eingriffen in die körperliche Integrität von Kindern und Jugendlichen wie etwa die weibliche Genitalverstümmlung". Eine Amputation der Vorhaut könne, wenn sie gut gemacht sei, schick aussehen. Schmerzen hätten Betroffene später kaum bis nie.
Obwohl das Grundgesetz auch Kindern das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiere, werde der Bundestag jetzt für ein Gesetz sorgen, das Ausnahmen gestatte. Bereits im Herbst 2012 soll ein Gesetzentwurf vorliegen, "der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen mit den dabei nötigen Schmerzen grundsätzlich (nicht grundgesetzlich!) zulässig ist".
Erfreut zeigte sich Bundesaußenminister Guido Westerwelle. "Der Beschluss zeigt, dass wir in einem toleranten und weltoffenen Land leben", lobte er. Rabbiner und Vertreter jüdischer Organisationen hatten eindringlich gewarnt, dass jüdisches Gemeindeleben in Deutschland unmöglich werde, sollten Beschneidungen verboten werden. Schließlich würden Jungen im jüdischen Glauben schon seit tausenden von Jahren beschnitten.
Nach dem großen Erfolg der Resolution wollen CDU/CSU, FDP und SPD im kommenden Jahr weitere Brauchtumsschutz-Resolutionen einbringen. Geplant sei unter anderem eine Freigabe von innerreligiösen Steinigungen und jugendlichen Zwangshochzeiten, sofern die Zustimmung der Verwandschaft vorliege, denn diese Tradition werde in anderen Kulturen schon tausende Jahre lang gepflegt. Auch das Verbot der Hexenverbrennung und derzeit geltende Strafen für Teufelsaustreibungen sollen auf den Prüfstand. Wenn sie fachgerecht vorgenommen würden, so hieß es am Rande der Sondersitzung, seien sie "nicht vergleichbar mit nachhaltig schädlichen und sittenwidrigen Eingriffen in die körperliche Integrität wie etwa die Gehirnwäscheaktivitäten von Scientology".
Endlich frei: Kannibalen können aufatmen