Etwa 41% der männlichen Weltbevölkerung sind beschnitten, die meisten tatsächlich aus medizinischen Gründen (Bislang habe ich diese Statistik nicht persönlich überprüfen können, habe es auch nicht vor)
Neben den medizinischen Indikationen werden viele Männer (oder in diesem Fall Jungen) aus religiösen Gründen beschnitten, so wie es bei Juden und Muslimen der Brauch ist.
Es handelt sich hierbei um einen kleinen Eingriff, bei dem die Vorhaut ganz oder zum Teil von der Eichel entfernt wird und nicht um eine Verstümmelung in der Art, in der Frauen in islamischen Ländern häufig Gewalt angetan wird.
Generell aber ist es niemals angebracht, über den Sinn und Zweck von religiösen Ritualen zu debattieren, solange sie nicht mit Straftaten in Verbindung stehen.
Aber genau diesen Tatbestand sehen die Richter am Landgericht Köln als erfüllt und verurteilen religiös motivierte Beschneidungen als Körperverletzung und somit als Straftat.
Um in diesem Zusammenhang den Begriff ‘Körperverletzung’ zu erklären, könnte man ihn als ‘operativen Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit’ definieren.
Demnach würden sämtliche schönheitsbedingte Nasenkorrekturen und Brustvergrößerungen, Faltenunterspritzungen und Botoxlippen ebenfalls unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen.
Denn schließlich liegen diesen Eingriffen keine medizinischen Notwendigkeiten zu Grunde, sie geschehen quasi aus freiwilligen, privaten Interesse – ähnlich wie bei religiösen Überlegungen.
Dies könnte dann das Aus für Gestalten wie Daniela Katzenberger, Gina-Lisa Lohfink und Prof. Dr. Mang und anderer an Unwichtigkeit leidender Promis und deren Lieblings-Herumschnippler bedeuten!
Und somit hätte ein umstrittenes und in meinen Augen sinnloses Urteil auch sein Gutes!
Foto: Dieses Foto zeigt nicht das, was ihr denkt!