Um den Wahnsinn noch zu toppen, hat nur noch gefehlt, dass der Polizist die Hälfte der Haftzeit des Verbrechers zu übernehmen und abzusitzen hat, weil er den Verbrecher nicht am Verbrechen hinderte, in dem er eine Blockflöte zum Einsatz gebracht und mit dem Verbrecher gemeinsam fröhliche Weihnachtslieder angestimmt hat. Selbstverständlich unter Beachtung eines Abstands von einer Armlänge.
Wenn es sich um eine bestimmbare Klientel handelt, dann kann man sich nur schwerlich des Eindruckes erwehren, dass die deutsche Justiz kriminalitätsfördernd wirkt und dass sie zwar im Namen des Volkes urteilt, aber nicht in dessen Interesse.