Berufungsgericht in den USA bestätigt Netzneutralität

Von Klaus Ahrens

Die Regulierungsbehörden der USA haben den dortigen Netzbetreibern mit dem „Federal Communications Act“ strikte Netzneutralität verordnet. Und wie jetzt ein hohes US-Gericht entschieden hat, ist das auch legal. Das gilt auch für die Mobilfunknetz-Betreiber.

Die  Auflagen zur Wahrung der Netzneutralität sind rechtskonform, wie das US-Berufungsgericht in Washington gestern entschieden hat und damit eine eingereichte Klage mehrerer Netzbetreiber zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ist eine deutliche Niederlage für die Netzbetreiber und ein bedeutender Sieg für die Gegenseite aus FCC, der Regierung Obama, Verbrauchern und Diensteanbietern wie Netflix und Google.

Der FCC-Vorsitzende Tom Wheeler faßte das Ergebnis dann so zusammen: „No blocking, no throttling, no paid prioritization (Keine Blockaden, keine Drosselung, keine bezahlte Vorfahrt).“

Bild: FCC, Daniel AJ Sokolov