Berufung gegen Klinikum Großhadern eingereicht

Von Mumford

Unser Mandantin begab sich in das Klinikum Großhadern zu einer Schulterprothesenoperation. Intraoperativ ereignete sich dabei ein Bruch des Oberarmes, der versorgt werden musste. Dabei verwendete der Operateur ein neues Cerclagensystem, dessen Drahtenden sich in den nervus radials einspießten, was zu einer dauerhaften Nervenschädigung geführt hat. Das Landgericht München I hat die Klage abgewiesen. So habe der Sachverständige festgestellt, dass es sich zwar um ein neues System gehandelt habe, sich aber nur eine „unerwartete Komplikation“ verwirklicht habe. Das ist nicht nachvollziehbar. Denn der Gutachter bestätigt auch, dass

„… man es schon grundsätzlich merkt. Ich habe es zumindest bemerkt bei Operationen in einem anderen Bereich, dass schon die Gefahr besteht, dass man sich dort auch aufspießen kann“

und

„Wenn die Wunde wieder verschlossen wird, ist es nur natürlich, dass der Nerv sehr dicht an einer oder zwei Cerclagen liegen muss.“

Wenn es „nur natürlich“ ist, dass der Nerv in der Nähe von ein oder zwei Cerclagen „liegen muss“, so ist nicht nachvollziehbar, warum eine „unerwartete, nicht vorhersehbare“ Komplikation vorliegen soll. So etwas muss man als Arzt erwarten.

In diesem konkreten Fall sehen wir wegen der neuartigen Methode überdies erhöhte Aufklärungspflichten. Von einem neuartigen Drahtseilsystem in dem vorliegend verwendeten Aufklärungsformular nicht die Rede.

Das brisante an dem Fall: Der Operateur, gegen den sich die Berufung ebenfalls richtet, ist ein auch beim Oberlandesgericht München anerkannter Gerichtsgutachter.

Last updated by Thorsten Hagemann at 13. August 2013.