berufsverband kinder- und jugendärzte zum gerichtsurteil rituelle beschneidungen

Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)  Rituelle Beschneidungen bei Minderjährigen – Kinder- und Jugendärzte fordern: Allein das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit zählt

” Bei der aktuellen Diskussion über die rituelle Beschneidung minderjähriger Jungen müssen das Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit an erster Stelle stehen“, mahnt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.). „Derzeit  nimmt die Debatte über die rituelle Beschneidung fundamentalistische Züge an, die Befürworter der Beschneidung bagatellisieren diese Form der Körperverletzung, bei der es auch zu lebenslangen körperlichen und vor allem seelischen Verletzungen kommen kann. Und für die Politik scheint der Rechtsfrieden mehr zu zählen als das persönliche Trauma. Sie stellt mit dieser Haltung die körperliche Unversehrtheit von Kindern in Frage. „Dies zeigt erneut, wie notwendig eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist und wir in allen Parlamenten Kinderbeauftragte mit umfassenden Rechten benötigen, um staatliches Handeln gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention darauf zu überprüfen, ob bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigt wird“, so Dr. Wolfram Hartmann, der Präsident des BVKJ.

„Uns ist bewusst, dass nach Art. 3 des Grundgesetzes „Niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf“, so Hartmann. Darüber abersteht Art 2 des Grundgesetzes, wonach „jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat“. Dies ist nach Auffassung des BVKJ gerade bei minderjährigen Kindern das höhere Recht.

Der BVKJ verweist in diesem Zusammenhang auf §24 der UN- Kinderrechtskonvention, die von allen Staaten außer Somalia und den USA ratifiziert wurde. Danach haben die Vertragsstaaten „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“.

Die Kinder- und Jugendärzte appellieren daher eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich bei ihrer Abstimmung am Donnerstag, 19.07.2012, dieser Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu sein.



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