Gestern beim Hauptstadtsani gelesen: „Klappe zu“: Ein sehr guter Artikel über die Schweigepflicht und das Bloggen.
Die Frage ist häufig (und ja, die stelle ich mir auch): Kann ich das im Blog bringen?
Das sagt der Hauptstadtsani:
Für Deutschland kann man hier mehr darüber nachlesen: http://th-h.de/infos/jura/schweigepflicht.phpFür die Schweiz gilt ähnliches, wie hier nachzulesen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a321.html und in den Gesundheitsgesetzen der einzelnen Kantone. Hier z.B. ein Leitfaden für Bern (in anderen Kantonen ist es sehr ähnlich)..Ich möchte an der Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass ich hier im Blog die Geschichten auch in dem Sinn anonymisiere, indem ich verschiedenes ändere. Auch wenn ich schreibe „der Mann“ kann es genausogut auch häufig eine Frau gewesen sein. Muss aber nichtDer wichtigste Punkt aus Sicht des Bloggers: Man darf durchaus Einsatzerlebnisse, Diagnosen oder Patienteneigenschaften weitertratschen oder veröffentlichen, aber nur, wenn nicht direkt oder indirekt erkennbar ist, wer der Betroffene ist. Neben logischerweise dem Namen kommen zur verbotenen Identifizierung von Betroffenen auch in Betracht:
- Anschriften („Wir waren heute in der Müllerstraße 123, 3. OG links, bei einer psychisch kranken Frau“)
- Detaillierte Umschreibungen („wir haben heute den Vorstandsvorsitzenden der größten deutschen Bank behandelt“)
- Ergänzungen zu öffentlichen Einsatzberichten, wenn die Ergänzung über bereits öffentlich Bekanntes hinausgeht. Bei einem spektakulären Einsatz, über den die Zeitungen oder beispielsweise die Polizei mit einer Pressemitteilung berichtet haben, sollte man also vorsichtig sein, gerade wenn die Identität des Betroffenen durch diese Medien (und nicht einmal durch den Blogger) bekannt gemacht wird („Heute Bild-Zeitung gelesen, von dem Typen, der nackt vom Brandenburger Tor gesprungen ist? Den haben wir behandelt, voll der Psycho!“)