Man kommt dieser Tage aus dem Staunen einfach nicht mehr heraus.
Gerade noch verkündete Söder in der Sendung ARD-Extra, dass kein bürgerliches Grundrecht derzeit eingeschränkt sei und wir Bürger sämtliche Freiheiten trotz der Corona-Maßnahmen vollumfänglich genießen können, da sehe ich kurz nach der söderischen Verhöhnung des Bürgertums den obigen Artikel.
Die rot-rot-grüne Hochburg Berlin hat doch tatsächlich auf Betreiben ihres grünen Justizsenators das Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung ins Gegenteil verkehrt. Und zwar gilt diese verfassungsfeindliche Perversion eines bislang verbrieften Grundrechts zukünftig für die Polizisten der deutschen Hauptstadt.
Behrendt (Grüne), der noch nicht einmal weiß, wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle Berlin mittlerweile aufgetürmt hat, beweist damit einmal mehr, welch' Geistes Kind er ist. Auch für ihn gilt die alte Weisheit, dass allein die Taten eines Menschen zählen bzw. zu werten sind.
Als Bürger fragt man sich unweigerlich, warum er sein Gesetz nicht gegen Verbrecherorganisationen wie die Berliner Araberclans oder die Antifa-Terrorzellen gerichtet hat, sondern gegen die, die vom Souverän damit beauftragt sind, für Recht und Ordnung zu sorgen.
Gerade noch verkündete Söder in der Sendung ARD-Extra, dass kein bürgerliches Grundrecht derzeit eingeschränkt sei und wir Bürger sämtliche Freiheiten trotz der Corona-Maßnahmen vollumfänglich genießen können, da sehe ich kurz nach der söderischen Verhöhnung des Bürgertums den obigen Artikel.
Die rot-rot-grüne Hochburg Berlin hat doch tatsächlich auf Betreiben ihres grünen Justizsenators das Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung ins Gegenteil verkehrt. Und zwar gilt diese verfassungsfeindliche Perversion eines bislang verbrieften Grundrechts zukünftig für die Polizisten der deutschen Hauptstadt.
Behrendt (Grüne), der noch nicht einmal weiß, wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle Berlin mittlerweile aufgetürmt hat, beweist damit einmal mehr, welch' Geistes Kind er ist. Auch für ihn gilt die alte Weisheit, dass allein die Taten eines Menschen zählen bzw. zu werten sind.
Als Bürger fragt man sich unweigerlich, warum er sein Gesetz nicht gegen Verbrecherorganisationen wie die Berliner Araberclans oder die Antifa-Terrorzellen gerichtet hat, sondern gegen die, die vom Souverän damit beauftragt sind, für Recht und Ordnung zu sorgen.