Berlin bastelt ein Gesetz über rituell zulässige Beschneidungen

WEIMAR. (fgw) Wie immer, wenn der Deutsche Bundestag in der letz­ten Zeit ein Gesetz gebas­telt hat, hatte es vor dem Verfassungsgericht kei­nen Bestand. Wenn jedoch ein deut­sches Landgericht urteilte, daß die ritu­elle Beschneidung eines kind­li­chen Penis eine straf­bare Körperverletzung ist, so hat es das im Einklang mit dem Grundgesetz der BRD ent­schie­den (s. Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes).

von Ingolf Tabbert

beschneidung bundestag kl 230x300 Berlin bastelt ein Gesetz über rituell zulässige Beschneidungen

Jacques Tilly / www.giordano-bruno-stiftung.de

Das jedoch rief die Bundestagsfraktionen von Union, FDP, SPD und Grünen auf den Plan mit einem gemein­sa­men Antrag zur Zulässigkeit von reli­giös begrün­de­ten Beschneidungen. Darin wird die Bundesregierung auf­ge­for­dert, mit einem Gesetz die Straffreiheit der Beschneidung von Jungen aus reli­giö­sen Gründen sicher­zu­stel­len. Im Gegensatz zu Justitia meint die Politik, daß aus eben die­sen Gründen not­wen­dige Schmerzen keine Körperverletzungen sind und die das Kleinkind oder gar der Säugling ertra­gen muß.

Hier sol­len aus falsch ver­stan­de­ner Religionsfreiheit die kör­per­li­che Unversehrtheit und die Menschenwürde von Kindern infrage gestellt wer­den, nur weil die reli­giö­sen Juden und Moslems an ihren Riten aus der Antike und dem Mittelalter fest­hal­ten wol­len, als ob es die Aufklärung und die Deklaration der Menschenrechte nie gege­ben hätte. Auch die katho­li­sche Kirche mußte ja schließ­lich, wenn auch wider­wil­lig, ihre Hexenverbrennungen ein­stel­len.

Jetzt wird auf ein­mal nach der Religionsfreiheit geru­fen, die sonst z.B. bei der exklu­si­ven staat­li­chen Finanzierung der christ­li­chen Kirchen schnell ver­ges­sen wird. Aber auch über der Religionsfreiheit muß das Grundgesetz ste­hen. Menschenrechtsverletzende vor­zeit­li­che Riten sind mit der Religionsfreiheit jeden­falls nicht gemeint.

Man soll sich nichts vor­ma­chen, der Kampf um die kind­li­che Vorhaut ist der Kampf um die jüdi­schen und mos­le­mi­schen Wählerstimmen.

Da kön­nen unsere „Menschenrechtsverteidiger” im Bundestag so eben mal ganz schnell das Hemd oder den Rock wech­seln. So ist auch von der LINKEN kein Kommentar zu die­sem Thema zu hören. Auch hier scheint die jüdisch-muslimische Klientel sozu­sa­gen mit dem Skalpell im Rücken die Passagen aus dem neuen Parteiprogramm zu schnei­den, in denen es um mensch­li­che Selbstbestimmung und Würde geht (S. 28. 3. Abs.)

Abschließend gestatte ich mir als Atheist fol­gende Fragen an die betrof­fe­nen Gläubigen: Warum hat Euch Euer all­wis­sen­der Gott mit einer Vorhaut aus­ge­stat­tet? Damit Ihr sie abschnei­det? Ist das nicht eine Gotteslästerung? Ihr ver­än­dert doch eine Schöpfung Eures Gottes?

Oder ist es doch nur eine banale Hygieneaktion. Könnt Ihr Euren Söhnen dann nicht bei­brin­gen, wie sie ihren Penis zu rei­ni­gen haben? Meine Mutter hat mir das sehr früh beige­bracht, ich habe also kein Penisproblem!

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]

Anmerkung des Blogbetreibers: Auch wenn der Artikel lei­der durch die aktu­el­len Ereignisse über­holt ist, ist er es mei­ner Meinung nach doch wert, hier ver­öf­fent­licht zu wer­den.


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