WEIMAR. (fgw) Wie immer, wenn der Deutsche Bundestag in der letzten Zeit ein Gesetz gebastelt hat, hatte es vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand. Wenn jedoch ein deutsches Landgericht urteilte, daß die rituelle Beschneidung eines kindlichen Penis eine strafbare Körperverletzung ist, so hat es das im Einklang mit dem Grundgesetz der BRD entschieden (s. Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes).
von Ingolf Tabbert
Jacques Tilly / www.giordano-bruno-stiftung.de
Das jedoch rief die Bundestagsfraktionen von Union, FDP, SPD und Grünen auf den Plan mit einem gemeinsamen Antrag zur Zulässigkeit von religiös begründeten Beschneidungen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, mit einem Gesetz die Straffreiheit der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen sicherzustellen. Im Gegensatz zu Justitia meint die Politik, daß aus eben diesen Gründen notwendige Schmerzen keine Körperverletzungen sind und die das Kleinkind oder gar der Säugling ertragen muß.
Hier sollen aus falsch verstandener Religionsfreiheit die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde von Kindern infrage gestellt werden, nur weil die religiösen Juden und Moslems an ihren Riten aus der Antike und dem Mittelalter festhalten wollen, als ob es die Aufklärung und die Deklaration der Menschenrechte nie gegeben hätte. Auch die katholische Kirche mußte ja schließlich, wenn auch widerwillig, ihre Hexenverbrennungen einstellen.
Jetzt wird auf einmal nach der Religionsfreiheit gerufen, die sonst z.B. bei der exklusiven staatlichen Finanzierung der christlichen Kirchen schnell vergessen wird. Aber auch über der Religionsfreiheit muß das Grundgesetz stehen. Menschenrechtsverletzende vorzeitliche Riten sind mit der Religionsfreiheit jedenfalls nicht gemeint.
Man soll sich nichts vormachen, der Kampf um die kindliche Vorhaut ist der Kampf um die jüdischen und moslemischen Wählerstimmen.
Da können unsere „Menschenrechtsverteidiger” im Bundestag so eben mal ganz schnell das Hemd oder den Rock wechseln. So ist auch von der LINKEN kein Kommentar zu diesem Thema zu hören. Auch hier scheint die jüdisch-muslimische Klientel sozusagen mit dem Skalpell im Rücken die Passagen aus dem neuen Parteiprogramm zu schneiden, in denen es um menschliche Selbstbestimmung und Würde geht (S. 28. 3. Abs.)
Abschließend gestatte ich mir als Atheist folgende Fragen an die betroffenen Gläubigen: Warum hat Euch Euer allwissender Gott mit einer Vorhaut ausgestattet? Damit Ihr sie abschneidet? Ist das nicht eine Gotteslästerung? Ihr verändert doch eine Schöpfung Eures Gottes?
Oder ist es doch nur eine banale Hygieneaktion. Könnt Ihr Euren Söhnen dann nicht beibringen, wie sie ihren Penis zu reinigen haben? Meine Mutter hat mir das sehr früh beigebracht, ich habe also kein Penisproblem!
[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]
Anmerkung des Blogbetreibers: Auch wenn der Artikel leider durch die aktuellen Ereignisse überholt ist, ist er es meiner Meinung nach doch wert, hier veröffentlicht zu werden.