Wer sich selbstständig machen möchte, der wird vor einige Herausforderungen gestellt. Eine Frage, die es gilt zu beantworten ist, ob man einen Gewerbeschein benötigt? Melde ich ein Gewerbe an, handelt es sich eher um ein Kleingewerbe oder bin ich eher als Freelancer unterwegs?
Fragen über Fragen und verständlicherweise möchte man hier keine falsche Entscheidung treffen. Ein Gewerbe, auch als Vollgewerbe bezeichnet, bedeutet, dass man Steuern auf seine Waren oder Dienstleistungen berechnen darf. Bei einem Kleingewerbe ist es anders, denn hier dürfen keine Steuern geltend gemacht werden, man darf diese jedoch auch nicht abführen. Vielen Menschen ist dies bekannt, aber was machen eigentlich Freelancer?
Freelancer sind Freiberufler. Wer ein solches Unternehmen gründen möchte, der muss dies lediglich dem Finanzamt mitteilen. Eine Steuernummer erhält man in diesem Fall normalerweise nicht, was bedeutet, dass man dem Gewerbeamt keine gesonderte Mitteilung machen muss. Hört sich doch recht einfach an, aber wo ist der Haken?
Kann man jede Art von Arbeit ausführen oder gibt es diesbezüglich Beschränkungen? Selbstverständlich ist nicht jeder Bereich möglich, da die möglichen Einnahmen diesbezüglich eine große Rolle spielen. Wer sich freiberuflich selbstständig machen möchte, der hat oftmals die Qual der Wahl.
Womit machen sich Freelancer selbstständig?
Einige Klassiker sind etwa als Texter, Grafikdesigner oder Webentwickler. Diese Berufe werden bereits seit langer Zeit von Selbständigen übernommen und sind in dieser Hinsicht auch im Mainstream akzeptiert.
Heute nehmen die Freelancer aber auch in anderen Berufsfeldern ihre Positionen ein. So findet man etwa immer mehr Berater jeder Art, die selbstständig arbeiten und auf Projektbasis mit Unternehmen zusammenarbeiten.
Und nicht zuletzt finden wir auch komplett neue Berufe, die es bis vor wenigen Jahren nicht einmal gegeben hat. Hier könnte man etwa die Influencer nennen. Diese Selbstständigen haben es geschafft, über Websites wie Instagram oder TikTok, ein Publikum zu erreichen, und verdienen damit ihr Geld.
Andere Selbstständige haben es geschafft, mit eigenen Produkten ein Geschäft aufzubauen und verkaufen etwa über Amazon, Etsy oder Shopify.
Eine weitere Möglichkeit sind Verkäufe wie hier Print-on-Demand-Produkte mit Dropshipping nach Deutschland. Selbstständige eröffnen im Handumdrehen einen eigenen Online-Store. Du hast keine Arbeit mit dem Verpacken, Drucken oder Versenden. Kümmere Dich einfach voll und ganz um Dein Geschäft. Die Auftragsabwicklung erfolgt voll automatisiert und es ist keine Mindestbestellmenge erforderlich.
Was unterscheidet den Freiberufler von dem Gewerbetreibenden?
Freiberufler werden nicht dazu verpflichtet, dass diese Berufsorganisation oder Kammer beitreten müssen, was bedeutet, dass auch keine Pflichtbeiträge zu zahlen sind. Ein Freelancer ist zudem kein Kaufmann, da er kein Handelsgewerbe betreibt, was bedeutet, dass dieser keiner Prüfpflicht unterliegt.
Wie es jedoch im Bereich der Sozialversicherung aussieht, dafür ist weder das Gewerbeamt noch das Finanzamt verantwortlich. Hier kommen der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse ins Spiel. Diese Behörden entscheiden letztendlich über Ihren Status. Als Freelancer muss man zudem stets auf die Suche nach neuen Aufträgen gehen. Freelancer Jobportale können diesbezüglich eine große Unterstützung sein.
Eines sollte man sich jedoch vor Augen halten, nicht jeder Beruf kann als Freelancer ausgeübt werden. Hierzu zählen lediglich Katalogberufe. Jedoch auch katalogähnliche Berufe fallen in diese Kategorie, wie beispielsweise Heilberufe oder Berufe im Bereich Werbetexter und Grafiker. Die Vorteile als Freelancer liegen klar auf der Hand.
- Man muss keine doppelte Buchführung betreiben
- Eine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK ist nicht erforderlich
- Es muss kein Gewerbe angemeldet werden
- Umsatzsteuer muss erst bei Geldeingang abgeführt werden
- Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht erforderlich
Es ist jedoch darauf zu achten, dass man nicht einfach als Freelancer tätig sein kann, wenn man dies möchte. Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob eine Tätigkeit als solche eingestuft werden kann oder nicht. Die eigenen Voraussetzungen spielen diesbezüglich eine große Rolle.
Welche Tätigkeit soll ausgeübt werden? In welchen Bereich fällt diese Tätigkeit? Welcher Gewinn ist zu erwarten und ist diese Tätigkeit langfristig von Erfolg gekrönt. Eine freiberufliche Tätigkeit kann später auch in eine Gewerbetätigkeit abgeändert werden.
Der umgekehrte Fall ist oftmals eher schwer durchzusetzen. Es ist daher wichtig, sich vorab ausführliche Gedanken zu machen.
Freiberufler – selbstständig tätig, mit ein paar Einschränkungen?
Freiberufler können sich perfekt entfalten, jedoch darf ihre Tätigkeit nur so weit ausgeübt werden, dass diese zu keinem Zeitpunkt der Gewerbeordnung unterliegt. Dies bedeutet, dass sich die auszuübende Tätigkeit im Bereich erzieherischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Ebene befinden muss.
Die Ausgaben als Freiberufler setzen sich anders zusammen, als man dies von einem Gewerbetreibenden her kennt. Sie sind wesentlich geringer. Mindestens die anfallenden Betriebskosten muss ein Freiberufler finanzieren können. Man geht davon aus, dass ein Freiberufler jährlich Betriebskosten in Höhe von 17000 bis 20000 Euro zu verzeichnen hat. Es gibt natürlich diesbezüglich auch Ausnahmen.
Im Normalfall muss man seine freiberufliche Tätigkeit anmelden, übt man diese jedoch als Nebenerwerb aus, dann ist dies nicht zwingend erforderlich. Sollte das Finanzamt jedoch dahinterkommen, dass eine solche Nebentätigkeit ausgeführt wird, so erwartet Dich keine Strafe, sondern lediglich ein Fragebogen. Diesen musst Du wahrheitsgetreu ausfüllen und zurücksenden. Entscheidend hierbei ist jedoch, ob es sich nach Prüfung tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit im Nebengewerbe gehandelt hat oder doch um ein Gewerbe.
Letztes ist der Fall, wenn Du die Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausgewiesen hast. In diesem Fall kann es sein, dass Du eine Steuerhinterziehung begangen hast, gerade, wenn Du Deine Umsätze im Vorfeld nicht dem Finanzamt gemeldet hast.
Wie hoch darf der Verdienst bei Freiberuflern sein?
Bist Du freiberuflich unterwegs, so haben sich im Jahr 2022 einige Dinge geändert, die Du wissen solltest. Bleibt das jährliche Einkommen unter 9984 Euro, so ist dieses Einkommen steuerfrei. Ab einem jährlichen Umsatz von 9985 Euro muss man mit einem Steuersatz von mindestens 14 % rechnen, ab einem Jahresumsatz von 58597 Euro muss man mit 42 % rechnen. Ein Mythos ist, dass Freiberufler keinerlei Steuern zahlen müssen, denn hierbei handelt es sich nicht um ein Kleingewerbe, was immer wieder gerne verwechselt wird. Der Steuersatz in Deutschland liegt bei 19 %, eine Ausnahme gibt es bei einer Vielzahl von Lebensmitteln und Büchern. In diesen Kategorien liegt der Steuersatz bei 7 %.
Die Steuerpflicht bei Freiberuflern kommt jedoch erst zum Tragen, wenn der Grundfreibetrag überstiegen wird. Freiberufler sollten sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über die Einkommensteuer, Vorsteuer und Umsatzsteuer Gedanken machen. Ein fundiertes Wissen ist hier unverzichtbar. Des Weiteren sollten Freiberufler wissen, wann ihr Fixtermin Steuervorauszahlung ist. Das Gleiche gilt auch für die Ust Voranmeldung. Lässt man hier einen Termin ungenutzt verstreichen, kann es zu einer hohen Geldstrafe kommen.
Existenzgründer müssen sich vielen Herausforderungen stellen, nicht nur das Unternehmen muss aufgebaut werden, sondern auch die Formalitäten müssen erledigt werden. Es treten immer unvorhersehbare Dinge auf, da ist es sehr hilfreich, wenn ein Gewerbe, wie fast von selbst läuft und man sich nur um die wichtigen Dinge kümmern muss. Dropshipping kann hier eine gute Möglichkeit sein. Der große Vorteil hierbei ist, dass man viele Produkte online anbieten kann, diese jedoch nicht selbst beziehen muss.
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