Die im Jahr 2014 festgelegten „Benimmregeln“ oder auch als „Verordnung für zivilisiertes Miteinander“ bekannten Restriktionen sind vom balearischen Verwaltungsgericht am gestrigen Donnerstag (04.02.2016) für nichtig erklärt worden.
Als Entscheidung auf eine Klage des Dachverband der Einwohnervereinigungen in Palma de Mallorca entschied das Gericht dass der Stadtverwaltung die Zuständigkeit für eine solche Verordnung fehle. Der Anwalt der Kläger verwies darauf dass zahlreiche Artikel Grundrechte der Bürger verletzten und sie Sanktionen Regelungen im Strafgesetzbuch überschreiten.
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