Beleidigungen im Internet bleiben nicht immer folgenlos! oder wenn Thauris ihre Strafe bekommt!

© Gerd Altmann  / pixelio.de

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Die Mühlen der Justiz mahlen ja manchmal langsam, aber sie mahlen – und von Zeit zu Zeit führt das auch zu durchaus befriedigenden Ergebnissen.

So jedenfalls ist es jetzt mir ergangen, denn heute ging mir die Durchschrift eines rechtskräftigen Strafbefehls des Amtsgerichts Gießen zu, und zwar gegen eine Frau Beate H. I. G. aus L., in diversen Netzforen besser bekannt unter dem Namen “Thauris”, unter dem sie auch hier in meinem Blog versuchte, Stimmung zu machen.

Frau G. war eine der beiden Damen, die mich unter anderem in einem Internetforum, welches ein Herr Rechtsanwalt Andreas Schlisske aus Kiel betrieb, in übelster Weise beschimpften und beleidigten. Ich habe über eine sehr lange Zeit versucht, den Kollegen davon zu überzeugen, dass er so etwas angemessen zu unterbinden habe, aber leider war dies nicht möglich, da er sich hinter allen möglich “interessanten” und “einfallsreichen” Rechtsansichten verschanzte. Insbesondere verweigerte RA Schlisske  die Herausgabe der persönlichen Daten der Damen – wohl in der Hoffnung, eine angemessene Sanktion der beiden verhindern zu können.

Näheres dazu können Sie hier nachlesen: http://stscherer.wordpress.com/2012/04/23/der-rat-vom-anwalt-beleidigen-sie-doch-einfach-mal-sanktionslos-die-buhne-dafur-bereite-ich-ihnen/

aber auch hier:

http://stscherer.wordpress.com/2012/02/09/beleidigungen-im-internet-irgendwann-ist-eine-grenze-erreicht/

Nun, einige Recherchen meinerseits ergaben dann aber doch belastbare Namen und Adressen, und deswegen konnte den Ermittlungsbehörden der jeweilige Sachverhalt mitgeteilt werden. Die durchaus möglichen Folgen von Beleidigungen im Internet habe ich ansatzweise schon hier beschrieben:

http://stscherer.wordpress.com/2011/02/11/diskussion-im-internet-rechtsfrei-ist-das-netz-nicht/

Und tatsächlich, jetzt liegt der Strafbefehl vor: Frau G. aus L. ist zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen je 30 EUR verurteilt worden – 600 EUR an die Staatskasse für ein Vergehen nach §§185, 194 Abs.1 StGB sowie die Kosten des Verfahrens. Ein Denkzettel, der bei der Dame hoffentlich Wirkung zeigt.

Ich werde mir jetzt überlegen, ob  ich noch zusätzlich meine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Dame durchsetze – und da sie unter dem Namen “Thauris” eine Spur der persönlichen Angriffe gegen viele Nutzer von diversen Internetforen gelegt hat, ein Hinweis: Thauris hat einen Namen und eine Adresse!


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