BEK OT1-Vertrag: eKV über HMM für 10,00 EUR im Monat – aber es geht noch günstiger…

BEK OT1-Vertrag: eKV über HMM für 10,00 EUR im Monat – aber es geht noch günstiger…

© Thorben Wengert / pixelio.de

Schon in einem anderen Beitrag hatte ich auf die Ausführungen des GF Rosin-Lampertius zur Diskussion zum OT1-Vertrag mit der BEK und der dortigen Bindung an HMM zur Einreichung von elektronischen Kostenvoranschlägen hingewiesen (Klick); und mit dem Preismodell selbst habe ich mich auch hier auseinander gesetzt.

Da der Vertrag nun durch eine Reihe von Abschlüssen und Beitritten inklusive der rechtlich höchst diskussionswürdigen Bindung an HMM in der Welt ist, stellt sich die Frage, wie hoch sind denn die monatlichen Kosten, die einem Leistungserbringer durch die Allianz zwischen BEK und HMM tatsächlich entstehen?

1. Zunächst einmal fällt eine einmalige Grundgebühr an; allerdings gibt es einige Informationen, nach der wohl diese Grundgebühr umgangen werden kann, wenn man eine Vereinbarung mit HMM vor dem 31.12.2010 abschliesst.

2. Die monatlichen Kosten konnten durch die Verhandlungen der Vertragspartner der BEK auf 10,00 EUR gedrückt werden, wobei allerdings noch Nutzungsgebühren für die Software hinzukommen und Kosten beim tatsächlichen Einreichen von elektronischen Kostenvoranschlägen. Die Einzelheiten wurden schon hier dargestellt.

Insgesamt also fallen reine Verwaltungsgebühren in Höhe diese 10,00 EUR pro Monat an; diese sind ab Vertragsschluss mit HMM zu entrichten – oder vielleicht doch nicht?

Anscheinend gibt es Sonderabsprachen der HMM mit zumindest einer anderen Organisation, denn diese bietet im Rahmen ihrer Dienstleistungsangebote den eKV über HMM komplett ohne Grundgebühr an… dies entnehme ich Unterlagen, die mir in Kopie vorliegen. Dort ist zu lesen, dass dieser Dienstleister keine monatliche Zahlung von 10,00 EUR für den eKV über HMM belastet, und es steht zu vermuten, dass es darüber Absprachen mit HMM gibt.

Schon ziemlich verwirrend, wenn man sich erinnert, wie die BEK und HMM um diese Exklusivpartnerschaft und die zunächst noch deutlich höheren Gebühren gekämpft haben.

Nicht nur deswegen fragt man sich Folgendes:

- ist es eigentlich rechtmässig, wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (also eine Krankenkasse), die aufgrund ihrer bundesweiten Tätigkeit erhebliche Marktmacht hat, mit einem Privatunternehmen (wie HMM) eine Exklusivvereinbarung trifft und dadurch andere Mitbewerber komplett ausschliesst?

- wäre es eigentlich rechtmässig, wenn dieses Privatunternehmen dann im Rahmen seiner Exklusivstellung anderen Privatunternehmen erhebliche Vorteile ermöglicht, die wiederum für diese Unternehmen zu einer massiven Verbesserung ihrer Stellung gegenüber anderen Mitbewerbern führen?

Alle diese Fragen sollten dringend der Politik gestellt werden, damit die Krankenkassenverträge umgehend auf den strengen Prüfstand des Kartellrechts (Klick) gebracht werden. Ich bin jedenfalls über diese Zusammenhänge sehr verwundert – und darüber, wie sang- und klanglos dies alles bisher hingenommen wird.


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