Anonymisierte Kopie meines Schreibens vom 3. Juni 2014 an den Beitragsservice:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Ihre Information vom 12.5.2014, eingegangen am 15.5.2014
Sehr geehrte Damen und Herren vom Beitragsservice,
statt einer Rundfunksteuer oder einer Rundfunkabgabe für alle fordern Sie einen Rundfunkbeitrag. Warum dieser Rundumschlag? Wird es demnächst ein "Notopfer Rundfunk" oder einen "Solidaritätszuschlag Rundfunk" geben?
Vertragsteilnehmer des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind die Bundesländer und die Landesrundfunkanstalten. Ein Vertrag gilt für die Vertragsteilnehmer. Nur Gesetze und Rechtsverordnungen gelten für alle. Die Forderung des Beitragsservices läuft rechtlich ins Leere. Es besteht keine Zahlungspflicht für am Vertrag Unbeteiligte wie mich. Entsprechendes gilt für den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
Der Deutsche Bundestag beschließt kein Rundfunksteuergesetz. Ihr Beitragservice unterläuft die fehlende Gesetzeskompetenz der Bundesländer. Rundfunkangebote zu finanzieren, ist keine hoheitliche Aufgabe wie zur Zeit der Volksempfänger, die ab 1933 vorgestellt wurden. Das "Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda" bestritt mittels der Gebühreneinnahmen den Löwenanteil seines Haushaltes. Steuern und Abgaben dienen in der Bundesrepublik Deutschland allein staatlichen Zwecken, auch wenn viele Gesetze aus damaliger Zeit immer noch angewandt werden.
Ihr Impressum informiert:
http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
"Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft ...
... erfolgen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken."
Übrigens: Auch unsere Bundeskanzlerin ist laut Grundgesetz eine Geschäftsführerin.
Gehen wir einen Schritt weiter: Aufgrund Ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit sind Sie nicht prozessfähig, auch wenn aktuell Gerichte und Gerichtshöfe zugunsten des Beitragsservices ihre Kompetenzen überschreiten.
Ein umfassendes Beispiel liefert der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15.05.2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 - Pflicht zur Zahlung des Rund-funkbeitrags im privaten Bereich und nicht privaten Bereich verfassungsgemäß
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm
Landgericht Marburg, Urteil vom 10.2.1999, 2 O 371/98: "Eine Ausweitung der Parteifähigkeit auf nicht rechtssfähige Vereine kann nur durch Gesetzesänderung, nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung erfolgen."
"Die fehlende Prozessfähigkeit nicht rechtsfähiger Vereine führt bei Vereinen mit größerer Mitgliederzahl zu Schwierigkeiten. Da die einzelnen Mitglieder durch die Anführung des Vereinsnamens nicht hinreichend individualisiert werden (BGH, NJW 1965,29,31) müssen bei einem Aktivprozess alle Mitglieder in der Klageschrift als Partei aufgeführt werden. Bei erheblich fluktuierender Mitgliederzahl dürfte dies praktisch aussichtslos sein."
Zitiert aus http://recht.lubwart.de/zivilrecht/urteile/500998959b0757edb.php
Auch wenn jede einzelne Rundfunkanstalt einen Beitragsservice unterhalten würde, könnte sie keinen Rundfunkbeitrag fordern, der einer Rundfunksteuer gleichkommt. Die derzeitige Praxis ist ein Mißbrauch staatlicher Macht, die sich der Justiz und des Strafvollzuges bedient.
Sie können staatsanwaltlich alle vermeintlich Rundfunkbeitragspflichtigen ruinieren wie den Michael Kohlhaas aus der Novelle des Heinrich von Kleist, bis niemand mehr da ist, der einen Rundfunkbeitrag entrichtet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gehorsamsverweigerung
Oder Sie schauen zu, wie eine andere staatliche Ordnung geschaffen wird, die zu den Tugenden zurückkehrt, die uns groß gemacht haben – ohne den Diebstahl von Zeit und Geld durch überbordende Bürokratien.
Frank Fahsel, deutscher Richter: "Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzu-kommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht 'kriminell' nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen ... In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen." http://de.wikimannia.org/Frank_Fahsel
Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel: "Die Intendanten und Politiker machen die jüngsten Urteile der Verfassungsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz und Bayern, dass die Zwangsbeiträge unserem Rechtssystem nicht widersprechen, geradezu besoffen vor Glück."
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeit...
Diese Rundfunkurteile sind ein Witz: "Die Botschaft lautet: Welche Einwände auch immer es gegen den Rundfunkbeitrag geben könnte - grundsätzliche oder im Detail -, wir wischen sie vom Tisch."
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-run...
Mit freundlichen Grüßen
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