Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für das Jahr 2015 nun 14,6 %. Der Beitrag wird jeweils hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die einzelnen Krankenkassen können einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, der im Jahr 2015 bei durchschnittlich bei 0,9 % liegt.