Bei Verspätung zahlt die Airline

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Die Flugpassagier-Rechte der EU wurden 2005 beschlossen und der damalige Verkehrskommissar feiert die neue „Fluggastrechteverordnung“ als historischen Moment. Seitdem müssen Fluggesellschaften für Mahlzeiten, Getränke, Unterkunft und Telefongespräche aufkommen und ab drei Stunden Verspätung Entschädigungen leisten. Damit soll nun Schluss sein, wie die EU auf Betreiben der Merkel-Regierung beschliessen wird.

 

Im März hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung auf den Tisch gelegt, der es in sich hat. Meist zu Lasten der Flugpassagiere und zum Wohle der Airlines. Ziel ist eine „stärkere Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrt-Unternehmen“ Eine Maßnahme dazu: Die Verspätungsdauern, ab denen Entschädigungen fällig werden, sollen drastisch erhöht werden. Konkret, wenn ein Passagier z. B. von Berlin nach Dubai fliegt, konnte er bisher schon nach drei Stunden Verspätung Entschädigung bekommen. Künftig soll das erst ab neun Stunden Verspätung gelten. Fliegt jemand die Langstrecke Toronto – Düsseldorf konnte er nach bisherigem Recht ab drei Stunden Verspätung Entschädigung erhalten. Künftig gelten hier 12 Stunden Verspätung, mindestens. Laut dem Reiserechtsportal Fairplane bedeutet das: Bis zu 72 % aller Passagiere, die nach jetzigem Recht eine Entschädigung fordern können, sollen in Zukunft leer ausgehen. Die Airlines können Millionen sparen.

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Flugverspätung: Warten bis der Arzt kommt – demnächst ohne Entschädigung.

Die Regelung der Fluggast-Rechte wird jetzt durch eine Regelung ersetzt, die allein das Wohl der Fluggesellschaften im Auge hat. Besonders trickreich: Demnächst darf es auch “freiwillige Vereinbarungen” geben, die anderes enthalten als das, was im Gesetz vorgeschrieben wird. Oder im Klartext: Die Airline schreibt ins Kleingedruckte, dass es andere oder gar Entschädigungen gibt – der Passagier stimmt dem faulen Deal bei Ticket-Buchung “freiwillig” zu, Ende der Ansprüche schon bei Buchung.

Wie sehr Deutschlands Gerichte in den vergangenen Jahren den Fluggästen und ihren Entschädigungsansprüchen den Rücken gestärkt hattenh, lässt sich zum Beispiel auf dieser Seite an den entsprechenden Musterurteilen nachlesen. Damit soll nun Schluss sein. Insbesondere die Berliner Regierung hat die Profitinteressen der Airlines ins Zentrum ihrer Aufmerksamkeit gestellt und begrüsst den EU-Entwurf lauthals. Zitat: „Ziel der Änderungen muss es sein, einen gerechten Interessenausgleich zwischen Luftfahrtunternehmen und Fluggästen sicherzustellen. Dies wird mit der neu gefassten vor Ordnung grundsätzlich erreicht.“

Wieder Klartext: Hier gewinnt ausschliesslich die Flieger-Lobby. Airline-Vertreter in ganz Europa feiern den Entwurf ensprechend, die Fluggesellschaften werden Millionen sparen, der Verbraucher schaut einmal mehr in die Röhre. Raten Sie gerne, was Verkehrsminister Ramsauer mitten im Wahlkampf dazu zu sagen hat… – Ausführlich und gut erklärt wird der ganze Sachverhalt in dem “Monitor”-Video, das gestern Abend ausgestrahlt wurde: Klick

 


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